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Verzicht auf zusätzliche Dispensationsmöglichkeit im Fach Französisch

27. Februar 2015
Im Kanton Uri wird als erste Fremdsprache ab der 3. Klasse Englisch als obligatorisches Fach und ab der 5. Klasse Italienisch als Wahlpflichtfach unterrichtet. Anders als in den umliegenden Kantonen beginnt somit der Französischunterricht in Uri erst ab der 1. Oberstufe. Damit die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über eine vergleichbare Kompetenz in Französisch verfügen, wie die Schülerinnen und Schüler in den übrigen Zentralschweizer Kantonen, werden auf der Oberstufe mehr Lektionen eingesetzt als in der übrigen Zentralschweiz.

Parlamentarische Empfehlung Flavio Gisler „zu stufen- und praxisgerechter Französischunterricht“

Am 22. Mai 2013 hat Landrat Flavio Gisler, Schattdorf, eine Parlamentarische Empfehlung zu stufen- und praxisgerechter Französischunterricht eingereicht. Der Landrat hat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2014 folgende Forderungen zur Weiterbehandlung überwiesen:

  1. Schülerinnen und Schüler im Niveau B sollen bereits von Beginn der Oberstufe weg vom Französischunterricht dispensiert werden können.
  2. Die Dispensation vom Französischunterricht im Niveau B soll nicht mehr nur von den Noten in Deutsch und Englisch, sondern von einer Gesamtbeurteilung abhängig sein.
Mit der heutigen Lösung können Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Übertrittsverfahrens nur dann vom Französischunterricht dispensiert werden, wenn sie angepasste Lernziele in Deutsch oder Englisch aufweisen.
Im Auftrag des Erziehungsrats führte die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) zwischen dem 4. September 2014 und dem 14. November 2014 eine Vernehmlassung zur möglichen Umsetzung der Parlamentarischen Empfehlung von Flavio Gisler „zu stufen- und praxisgerechter Französischunterricht“ durch. In der Vernehmlassung sprach sich eine klare Mehrheit gegen eine Erweiterung der Dispensationsmöglichkeit im Fach Französisch aus. Aufgrund der klaren Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Erziehungsrat darauf verzichtet, die Parlamentarische Empfehlung umzusetzen. Bezüglich der Dispensationsmöglichkeiten vom Französischunterricht beim Übertritt von der 6. Klasse in die Oberstufe ändert sich folglich gegenüber der heutigen Regelung nichts.

Weiterentwicklung des Unterrichts in Französisch im Niveau B

Der Erziehungsrat anerkennt, dass es eine Herausforderung darstellt, schwächeren Schülerinnen und Schülern Freude am Erlernen der Sprache Französisch zu vermitteln. Er hat deshalb das Amt für Volksschulen beauftragt, ein Konzept zur Weiterentwicklung des Unterrichts in Französisch für Schülerinnen und Schüler des Niveaus B zu entwerfen. Damit sollen die Grundlagen geschaffen werden, um den Unterricht in Französisch speziell für schwächere Schülerinnen und Schüler erfolgreich weiter zu entwickeln.

Dispensationsmöglichkeit nach dem 1. Semester der 1. Oberstufe

Heute ist es möglich, Schülerinnen und Schüler nach dem 1. Semester der Oberstufe vom Französischunterricht zu dispensieren. Diese Lösung hat sich als wenig praxistauglich erwiesen. In der Vernehmlassung sprachen sich denn auch alle Vernehmlassenden dafür aus, auf die Dispensationsmöglichkeit nach dem 1. Semester der 1. Oberstufe zu verzichten. Der Erziehungsrat hat deshalb eine Anpassung des Reglements über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler (RB 10.1467) beschlossen. Ab dem 1. August 2015 sind Dispensationen frühestens nach einem Jahr Schulbesuch in der Oberstufe möglich.

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