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Umweltfachleute unterstützen die Urner Baubehörden

10. November 2017
Derzeit stehen schweizweit Neuerungen im Umgang mit Bauabfällen an. Mit Blick auf diese Anpassungen im Umweltrecht führte das Amt für Umweltschutz eine Infoveranstaltung für Baubehörden, Planer und Fachleute durch. Aufgezeigt wurde auch, welche Hilfeleistungen und Unterstützungen das Amt den Gemeinden bieten kann.

Jedes neue Bauwerk wirkt sich auf die Umwelt aus, etwa auf Boden, Luft und Wasser. Das Umweltrecht macht klare Vorgaben, was bei Bauvorhaben zulässig ist. Damit die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis einfach und sachgerecht erfolgt, organisiert das Amt für Umweltschutz regelmässig den Austausch zwischen Baubehörden, Planenden und den Umweltverantwortlichen. Am Donnerstag, 9. November 2017, trafen sich kommunale Baubehörden, Bauplanungsbüros und weitere Firmen zu einem Informationsaustausch mit dem Amt für Umweltschutz. Im Zentrum standen zwei Themen: der Umgang mit Bauabfällen sowie die Entwässerung von Liegenschaften im ländlichen Raum.

Bauabfälle nicht wegwerfen, sondern sinnvoll wiederverwenden
Jährlich fallen im Kanton Uri ca. 70’000 bis 80'000 Tonnen Bauabfälle an - das sind etwa 4'600 voll beladene LKWs. Über die Hälfte davon wird bereits heute wiederverwertet. Das Recycling ist sinnvoll, denn viele Rohstoffe werden heute immer knapper.

Die übrigen Abfälle müssen fachgerecht entsorgt oder auf einer Deponie abgelagert werden. Neu ist, dass die Bauherrschaft bereits bei der Baueingabe Angaben über die Menge und Art der anfallenden Bauabfälle gemacht werden müssen. Sie muss festlegen, wie deren Entsorgung organisiert wird. Dies verlangt das neue Abfallrecht des Bunds, das seit 2016 in Kraft ist. Der sogenannte Entsorgungsnachweis ist erforderlich, sobald bei einem Bauvorhaben mehr als 200 Kubikmeter Bauabfälle oder gesundheitsgefährdende Stoffe zu erwarten sind. Das Amt für Umweltschutz hat an der Infoveranstaltung aufgezeigt, wie der Entsorgungsnachweis einfach und standardisiert erstellt und überprüft werden kann.

Infos zu den Urner Deponien
Eine weitere Neuerung im Abfallrecht betrifft die Zuteilung der Deponien: Der Bund legt neu fünf Deponietypen fest. Sie unterscheiden sich nach der Art von Abfällen, die abgelagert werden dürfen. Uri hat heute zehn Deponien in Betrieb. Das Amt für Umweltschutz erläuterte, wo welche Abfälle entsorgt werden können. Vorgestellt wurden auch diverse Vollzugshilfen, welche die Behörden nutzen können, beispielsweise wenn ein Bauvorhaben an einem Ort umgesetzt werden soll, an dem früher Abfälle gelagert wurden.

Abwasserentsorgung im ländlichen Raum
Ein weiteres Thema war die Entwässerung. Das häusliche Abwasser wird in der Regel in die Kanalisation eingeleitet und gelangt von dort in die zentrale Abwasserreinigungsanlage. Was geschieht aber mit dem häuslichen Abwasser, wenn kein Kanalisationsanschluss möglich ist, wie es beispielsweise bei abgelegenen Wohn- und Ferienwohngebäuden oder Gastronomiebetrieben der Fall sein kann? Hier sind Lösungen zur Abwasserbehandlung und -entsorgung vor Ort gefragt. Ein Beispiel dafür sind Kleinkläranlagen, die sich für Einzelgebäude oder Gebäudegruppen eignen. Der Fächer reicht von rein technischen Systemen bis zu Pflanzenkläranlagen. Die Wahl des richtigen Systems hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Einzelfall zu beurteilen sind. Wie diese Beurteilung vorgenommen wird und welches Verfahren unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, wurde an der Veranstaltung übersichtlich aufgezeigt.


Hinweis
Detaillierte Unterlagen zur Veranstaltung zum Umweltrecht vom 9. November 2017 können unter www.ur.ch/afu-informationsveranstaltung-2017 heruntergeladen werden.


Weitere Auskünfte:
Alexander Imhof, Vorsteher Amt für Umweltschutz Kanton Uri, (041 875 24 49, Mobile: 079 321 98 56, E-Mail: alexander.imhof@ur.ch)

Bild 1: Bauabfälle
Bild 2: Pflanzenkläranlage Arni, Gurtnellen in einem frühen Entwicklungsstadium
Bauabfälle
Bauabfälle

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