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Einvernehmliche Lösung gefunden

3. März 2017
Ende Januar 2017 hatte das Obergericht des Kantons Uri eine Kündigung des Berufs- und Weiterbildungszentrums Uri (bwz uri) gegenüber einer Abteilungsleiterin für nichtig befunden. Da keine Partei in Berufung ging, ist das Urteil nun rechtskräftig geworden. Inzwischen haben die beiden Parteien eine einvernehmliche Lösung gefunden. So wurde der Arbeitsvertrag zwischen dem bwz uri und der Mitarbeiterin per 28. Februar 2017 aufgelöst. Über weitere Details haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

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