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Tempo-30-Zone in Bürglen wird Ende März umgesetzt

6. Februar 2018
Mit dem Entscheid des Obergerichts vom 7. Juli 2017 ist der Beschluss zur Einführung der Tempo-30-Zone in Bürglen rechtskräftig geworden. Die Baudirektion Uri setzt die Tempo-30-Zone Ende März 2018 um. Die neue Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Klausenstrasse betrifft insgesamt 250 Meter (Abschnitt Stotzigweg bis Raiffeisen-Bankfiliale).

Die neue Tempo-30-Zone wird mit Signalisationen gekennzeichnet. Innerhalb der Zone werden links und rechts am Strassenrand farbige Markierungen angebracht, damit die Tempo-30-Zone gut erkennbar ist. Die Fussgängerstreifen beim Postplatz und unterhalb der Adlerkurve werden sicherer gemacht. Parallel trifft die Gemeinde Bürglen zusätzliche Massnahmen, um die Parkierung auf dem Postplatz zu verbessern. Die Parkplätze für PW werden neu angeordnet und markiert.

Derzeit werden im Kanton Uri aufgrund des Gesetzes zur Behindertengleichstellung zudem alle öV-Haltestellen überprüft. Ziel ist es, dass wichtige Haltestellen behindertengerecht ausgestaltet werden. Dabei werden auch die bei den Haltestellen auf dem Postplatz, unter anderem auch wegen der Nähe zum Altersheim und zu Arztpraxen, Massnahmen getroffen werden müssen. Die Baudirektion wird die erforderlichen Anpassungen gemeinsam mit dem Gemeinderat Bürglen erarbeiten.

Rückfragen von Medienschaffenden: Kantonsingenieur Stefan Flury, Telefon +41 41 875 2620, E-Mail Stefan.Flury@ur.ch

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