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Programm zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri

29. April 2014
Der Regierungsrat will Massnahmen für eine positive demografische Entwicklung im Jugendbereich ergreifen. Viele Jugendliche zieht es weg. Die Urner Gesellschaft altert im kantonalen Vergleich überdurchschnittlich, nicht nur in den Randregionen. Der Regierungsrat hält in seinem Kinder- und Jugendpolitischen Leitbild 2008 fest, dass sich Uri zu einem ausgesprochen familien-, kinder- und jugendfreundlichen Kanton entwickelt. Als eine der Massnahmen hat er die Schaffung von rechtlichen Grundlagen für die Kinder- und Jugendförderung ins Legislaturprogramm 2012 bis 2016 aufgenommen. Nun kommt überraschend Unterstützung vom Bund.

Am 1. Januar 2013 trat das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) in Kraft. Mit dem Gesetz können die Kantone eigene Programme zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik beim Bund beantragen. Eine breit abgestützte Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der kantonalen Kinder- und Jugendkommission und dem Runden Tisch der Urner Gemeinden (eine informelle Konferenz der für das Ressort Jugendverantwortlichen) erarbeitete ein Programm für die Jahre 2014 bis 2016. Dieses Programm soll nun in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden.

Gemäss Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsverordnung, KJFV) schliesst das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) höchstens vier Vereinbarungen pro Jahr ab. Uri gehört zu den ersten Kantonen. Der Regierungsrat hat am 11. März 2014 dem Vertrag mit dem Bund zugestimmt. Dem Kanton und den Gemeinden stehen für die nächsten drei Jahre maximal 450‘000 Franken zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass sie sich im gleichen Umfang an den Kosten beteiligen. Verwaltungsinterne Leistungen werden an die Kosten angerechnet.

Somit können auch die Gemeinden profitieren, wenn sie Projekte für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit anstossen.

Mit dem Programm soll die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri gezielt weiterent-wickelt werden. Dazu gehört auch die Schaffung von rechtlichen Grundlagen zur Kinder- und Jugendförderung. Weiter sollen Kinder und Jugendliche vermehrt in die Regionalentwicklung und in die Urner Wirtschaft eingebunden werden. Damit soll erreicht werden, dass sich die Jugendlichen mit dem Wirtschafts- und Lebensraum Uri verstärkt identifizieren.

In verschiedenen weiteren Bereiche laufen bereits Projekte oder werden neue angestossen. So konnte die Bildungs- und Kulturdirektion kürzlich mit Bundesunterstützung eine Jugendmedienschutzkampagne durchführen, die die Fünftklässler zum verantwortungsvollen Gebrauch der neuen Medien anleitete. Weitere Projekte sind zum Beispiel die Durchführung eines Kinder- und eines Jugendparlaments, das Projekt My Top Job, welches die Jugendlichen zu einer offen Berufswahl motivieren soll, oder Abklärungen für die Schaffung von Lagerplätzen für Jugendlager im Kanton Uri.

Nach wie vor kommt der privaten Initiative die zentrale Bedeutung zu. Ebenso der Freiwilligenarbeit, die in der Urner Kinder- und Jugendförderung eine wichtig Rolle spielt. Deshalb können auch Einzelinitiativen und Projekte von Gruppen und Vereinen unterstützt werden. Kanton und Gemeinden unterstützen subsidiär, insbesondere wo Lücken sind und wo dank präventivem Handeln schlimmere Folgekosten verhindert werden.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 17. Juni 2014 wird die Bildungs- und Kulturdirektion die Fachstellen, Gemeinden und interessierte Private über die Programmziele, die Massnahmen und aber auch über die Möglichkeiten der privaten Projektunterstützung für die drei Programmjahre informieren. Dazu lädt sie schon heute alle interessierten Kreise ein.
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