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Bericht im Zusammenhang mit dem Audit zur Frage der Verletzung der Ausstandspflicht im Strafverfahren Ignaz Walker erschienen

9. September 2015
Im März 2015 hat der Regierungsrat als unabhängigen Experten Hanspeter Uster, Baar, beauftragt, einen Bericht zu verfassen hinsichtlich der Verletzung von Ausstandspflichten in einem Strafverfahren gegen Ignaz Walker aus Erstfeld.
Im Bericht sollte u.a. inhaltlich geklärt werden, ob in einem Fall aus dem Jahr 2010 ein involvierter Polizist allenfalls befangen war und hätte in den Ausstand treten müssen. Zudem wurde Hanspeter Uster beauftragt, den Umgang von Kantonspolizei, Sicherheitsdirektion (der die Kantonspolizei unterstellt ist) und Regierungsrat (dem die verfassungsmässige Aufsicht über die Kantonsverwaltung zukommt) mit Fragen zu Befangenheit und Ausstand in diesem Fall zu beurteilen.
In seinem Bericht empfiehlt der Experte, die Frage des damaligen Ausstands wegen möglichen Wechselwirkungen zu hängigen Strafverfahren erst nach dem rechtskräftigen Abschluss der Strafverfahren zu klären.
Zuhanden des Obergerichts als Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft schlägt der Experte vor, die Ausstands-Weisung der Staatsanwaltschaft zu den Ausstandsregeln dahingehend zu präzisieren, dass Polizeiangehörige Ausstandsgründe unverzüglich auf dem Dienstweg der Staatsanwaltschaft mitzuteilen haben.
Der Regierungsrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Die Staatspolitische Kommission wurde am Dienstag, 8. September 2015, durch Hanspeter Uster und den Regierungsrat über den Bericht und das weitere Vorgehen informiert. Wie vom Experten empfohlen, hat der Regierungsrat entschieden, das Audit bis zum rechtskräftigen Abschluss der Strafverfahren zu sistieren und mit dem Obergericht Kontakt aufzunehmen mit dem Ersuchen, die Ausstands-Weisung anzupassen. Der Bericht kann im vollen Wortlaut unter www.ur.ch heruntergeladen werden.

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