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Neue Vorschriften für die Gämsjagd

12. Juni 2018

Der Regierungsrat hat auf Antrag der Jagdkommission entschieden, dass in der kommenden Jagd pro Jagdpatent nur noch eine Gämse geschossen werden darf. Zudem soll der Gämsbestand in Zukunft mit geeigneten Massnahmen weiter erhöht werden.

Im Kanton Uri ist der Gämsbestand lokal bis regional rückläufig; eine Entwicklung, die auch in anderen Kantonen aber auch in anderen Alpenländern zu beobachten ist. Fachleute sind sich einig, dass verschiedene Faktoren dafür verantwortlich sein können, nämlich die Konkurrenz durch Rothirsch, Steinbock oder Nutztiere, Störungen der Einstandsgebiete durch den Menschen, der Einfluss von Grossraubtieren, Wetterbedingungen, Krankheiten oder die Jagd.

Hohe Fallwildzahlen

Der vergangene Winter hat den Wildtieren generell stark zugesetzt. Dies belegen auch die aktuellen Fallwildzahlen, die doppelt so hoch sind, wie nach einem «normalen» Winter. Durch die grossen Schneemassen haben viele Tiere zu wenig Nahrung gefunden, wurden durch Krankheiten geschwächt oder sind Lawinen zum Opfer gefallen. Gemäss aktuellen Zahlen der Jagdverwaltung wurden bis Ende März 133 Gämsen tot aufgefunden (mit hoher Dunkelziffer).

Reduktion von zwei auf eine Gämse

Die Jagdkommission hat sich an ihrer letzten Sitzung intensiv mit dem Thema Gämsbestand auseinandergesetzt und verschiedene Massnahmen diskutiert. So hat sie dem Regierungsrat vorgeschlagen, dass dieses Jahr pro Jagdpatent statt zwei Gämsen nur noch eine Gämse geschossen werden darf. Mit dieser Einschränkung werden in der kommenden Jagd voraussichtlich rund 50 bis 60 Gämsen weniger geschossen. Der Regierungsrat ist diesem Vorschlag gefolgt und hat die Jagdbetriebsvorschriften per 1. August 2018 entsprechend angepasst.

Neues Konzept für Gämsjagd

Die Jagdkommission hat sich weiter dafür ausgesprochen, in den kommenden Jahren ein breit abgestütztes Gämskonzept zu erarbeiten mit dem Ziel, den Bestand längerfristig zu erhöhen. Zur Diskussion steht beispielsweise der Systemwechsel auf eine Jagd mit regionenbezogenen Abschusszielen pro Geschlechts- und Alterskategorie (analog der heutigen Hirschjagd). Gleichzeitig soll dabei eine Aufteilung des Hochwildjagdpatentes erfolgen. Damit soll dem Jäger die Wahl ermöglicht werden, ein Patent nur für die Hirschjagd, nur für die Gämsjagd oder sowohl für die Gäms- und Hirschjagd zu erwerben. Diese Neuerungen sollen spätestens zusammen mit den kantonalen Anpassungen an die neue Jagdgesetzgebung des Bundes umgesetzt werden.

Rückfragen von Medienschaffenden:

Regierungsrat Dimitri Moretti, Telefon +41 41 875 2799, E-Mail Dimitri.Moretti@ur.ch

Jagdverwalter Josef Walker, Telefon +41 41 875 2312, E-Mail Josef.Walker@ur.ch

Im Auftrag des Regierungsrats:

Standeskanzlei

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