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Kitesurfer starten nur noch in Isleten

26. Januar 2016
Ab 1. Februar 2016 steht Kitesurfern am Urnersee ein einziger Start- beziehungsweise Landeplatz zur Verfügung. Der Regierungsrat hat diese Neuerung in einem Reglement festge-schrieben.

Seit dem 30. September 2015 ist klar, welche Zone auf dem Urnersee zum Kitesurfen befahren werden darf. Der Urner Landrat hat diese Zone im "Kitesurf-Artikel" der kantonalen Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt festgelegt. Somit sind Kiter in den Monaten Februar bis November nördlich der Linie Schiltegg zum Gruonbach bis südlich der Linie im Bereich Rütli zur gegenüberliegenden Uferseite grundsätzlich willkommen.
Im Hinblick auf die Liberalisierung des Kitesurfens durch den Bund wollte die Urner Regierung mit einem "Probebetrieb Kitesurfen" erste Erfahrungen mit der neuen Trendsportart sammeln. Zu diesem Zweck wurde die bereits ausgeschiedene Fläche auf dem Urnersee um rund das Dreifache ausgedehnt. Das Kitesurfen war somit nördlich der Linie Schiltegg zum Gruonbach bis südlich der Linie im Bereich Rütli zur gegenüberliegenden Uferseite gestattet.
Während des Probebetriebs zwischen dem 1. Februar 2015 bis zum 31. Oktober 2015 sind zahlreiche Hinweise und Bemerkungen aus der Bevölkerung aber auch von weiteren bisherigen Nutzern des Urnersees eingegangen (vgl. Kasten).

Sperrzeiten im Sommer

Bereits während des Probebetriebs war es Kitesurfern untersagt, die ausgeschiedenen Start- beziehungsweise Landeplätze in den Monaten Juli und August zu benutzen. Um das Konflikt- und Unfallrisiko zwischen den Kitesurfern und Badenden oder anderen Er-holungssuchenden weiter zu reduzieren, hat die Regierung entschieden, die Sperrzeiten während den Sommermonaten auszudehnen: Ab der kommenden Saison gilt eine Sperrzeit vom 15. Juni bis 31. August. Starts auf dem See und Kitesurfen im Allgemeinen sind jedoch auch während dieser Zeit erlaubt. Dieser Entscheid hat der Regierungsrat ins Reglement über die Beschränkung der Schifffahrt und des Surfersports aufgenommen. Das Reglement tritt am 1. Februar 2016 in Kraft.

Nur noch ein Start-/Landeplatz

Während des Probebetriebs war das Starten und Landen ab zwei gekennzeichneten Orten erlaubt, nämlich in Isleten ab dem Delta des Isenthalerbachs und in Flüelen am Gruonbachstrand.
Rückmeldungen von Kitesurfern haben ergeben, dass aufgrund der ungünstigen Wind-verhältnisse der Start- beziehungsweise Landeplatz am Gruonbach ungeeignet ist. Die Regierung hat deshalb entschieden, dass am Ufer des Urnersees nur noch ein Platz für Starts und Landungen zur Verfügung stehen soll ‒ und zwar auf der nördlichen Hälfte des Bachdeltas in Isleten. Auch dieser Entscheid wurde im Reglement über die Beschränkungen der Schifffahrt und des Surfersports aufgenommen. Die angebrachte Signalisation am Gruonbach wurde bereits entfernt und jene bei der Isleten nächstens aktualisiert.
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