Inhaltsbereich

Strategie zur Förderung der Seilbahnen im Kanton Uri verabschiedet

21. April 2016
Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 19. April 2016 die Strategie zur Förderung der Seilbahnen im Kanton Uri verabschiedet. Im Fokus der Seilbahnförderstrategie stehen die vorwiegend touristischen Seilbahnen, für die bisher keine verbindlichen Richtlinien betreffend der finanziellen Unterstützung seitens des Kantons existierten. Über finanzielle Anreize soll in erster Linie die strategische, betriebliche und technische Entwicklung der touristischen Bahnen vorangetrieben werden. Das ist dringend nötig, damit sich der Kanton Uri mit seinem vielfältigen Angebot an attraktiven Seilbahnerlebnissen auf dem touristischen Markt behaupten kann. Die Mittel sollen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) zur Verfügung gestellt werden.

Die Seilbahnlandschaft im Kanton Uri ist mit ihrer Dichte an kleinen und spektakulären Seilbahnen in der Schweiz einzigartig und stellt ein wesentliches touristisches Alleinstellungsmerkmal dar. Dementsprechend wirbt der Urner Tourismus erfolgreich mit dem «Seilbahn-Eldorado». Aufgrund regulatorischer und marktwirtschaftlicher Veränderungen in den letzten Jahren stehen die Seilbahnen jedoch zunehmend vor betrieblichen und finanziellen Herausforderungen, die sie allein kaum mehr bewältigen können. Insbesondere wirken sich die nötigen Unterhaltsarbeiten und hohen Ersatzinvestitionen besonders stark auf die oft schon ungenügende Rendite und schmale Eigenkapitalbasis der Bahnen aus.

Der Regierungsrat hat deshalb die Volkswirtschaftsdirektion beauftragt, strategische Grundlagen zur Förderung der touristischen Seilbahnen auszuarbeiten. Die Bahnen mit vorwiegendem Erschliessungscharakter werden dadurch nicht von einer finanziellen Unterstützung ausgeschlossen. Ihre Investitionen werden bereits heute über die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungsmassnahmen oder über den regionalen Personenverkehr (öV) durch Bund und Kanton mitfinanziert.

Neben den Zielen und Grundsätzen definiert die Seilbahnförderstrategie die berechtigten Empfänger, die unterstützungsfähigen Massnahmen sowie den finanziellen Rahmen der Unterstützung. Als Finanzierungsinstrument ist die NRP vorgesehen, mit der Darlehen und à fonds perdu-Beiträge geleistet werden können. Die Strategie hält aber auch die dafür zu erfüllenden Voraussetzungen für die einzelnen Seilbahnen fest. Unter anderem ist in einem Businessplan die Tragbarkeit der zu finanzierenden Investitionen nachzuweisen. Ebenfalls müssen plausible Aussagen zur strategischen Ausrichtung der Seilbahn (z.B. Angebotsentwicklung, Marketingmassnahmen, Kooperationsmöglichkeiten) gemacht werden. Der Kanton knüpft die Unterstützungsbeiträge also an die Eigeninitiative und die Anstrengungen der Bahnen, sich zukunftsgerichtet zu positionieren. Im Vordergrund stehen dabei kooperative Modelle, die zukunftsträchtige Ausrichtungen und operative Verbesserungen erlauben.

Die Volkswirtschaftsdirektion wird in den nächsten Wochen Informationsveranstaltungen für die Zielgruppen der Strategie durchführen. Ebenfalls geplant ist ein Factsheet, das die Kernpunkte der Strategie übersichtlich, verständlich und anwendergerecht zusammenfasst. Die Strategie steht auf der Webseite des Kantons unter www.ur.ch zum Download bereit (Suchbegriff "Seilbahnförderstrategie" Direktlink: http://www.ur.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=4467). Weitere Dokumente werden laufend aufgeschaltet.
Auf Social Media teilen