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Regierungsrat verabschiedet das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal

20. September 2016
Der Urner Regierungsrat hat das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal verabschiedet und dem Bund zur Beurteilung eingereicht. Zuvor stimmten auch die Gemeinderäte von Altdorf, Attinghausen, Bürglen, Erstfeld, Flüelen, Schattdorf, Seedorf und Silenen dem Agglomerationsprogramm zu. Damit halten die acht beteiligten Gemeinden und der Kanton fest, dass das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal den kommunalen und kantonalen Planungen entspricht, zukünftig in ihren Planungen berücksichtigt wird und die Masssnahmen fristgerecht umgesetzt werden. Selbstverständlich werden dabei der Landrat respektive die Bürgerinnen und Bürger bei gewichtigen Vorhaben über Projekt- und Finanzbeschlüsse noch mitreden können.

Das Agglomerationsprogramm ermöglicht es, an Verkehrsmassnahmen zur besseren Abstimmung von Siedlung und Verkehr Bundesbeiträge auszulösen. Der Bund bezweckt damit die bessere Bewältigung der Verkehrsprobleme in den Agglomerationen und die zwingende Koordination von Verkehrsinfrastrukturen und der Siedlungsentwicklung. Im Unteren Reusstal ist das nichts Neues. Bereits mit der «Raumentwicklung Unteres Reusstal» (REUR) vor zehn Jahren und den anschliessenden Planungen und Projekten wurde die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung über die Gemeindegrenzen hinweg geplant und abgestimmt. Für die beteiligten Gemeinden und den Kanton bietet das Agglomerationsprogramm die Chance, diese Planungen weiterzuführen. Das Agglomerationsprogramm ist daher massgeblich auf bestehenden Grundlagen aufgebaut und integriert die ohnehin geplanten Arbeiten des Kantons (regionales Gesamtverkehrskonzept Unteres Reusstal, Kantonalbahnhof, West-Ost-Verbindung, Veloverkehrskonzept, Entwicklungsschwerpunkte, usw.) und der Gemeinden.

Das Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal ist das erste Agglomerationsprogramm in Uri und wurde entsprechend von Grund auf neu erarbeitet. Es besteht aus einem Bericht zu den Themen Siedlung, Landschaft und Verkehr und formuliert dazu Ziele und Strategien zur Entwicklung des Unteren Reusstals mit einem Zeithorizont bis etwa 2040. Dazu gehört auch eine Übersicht der Massnahmen mit entsprechenden Karten und Massnahmenblätter. Die Umsetzung der Verkehrsmassnahmen mit der höchsten Priorität (A-Massnahmen), die auch zur Mitfinanzierung durch den Bund beantragt werden, soll zwischen 2019 und 2022 beginnen.

Die Erarbeitung erfolgte in einem gemeinsamen Prozess zwischen dem Kanton und den Gemeinden unter der Federführung der Justizdirektion. Auch die Bevölkerung, die beschwerdeberechtigten Organisationen und die Verbände hatten Gelegenheit mitzuwirken. Im Mai 2016 fand zudem eine öffentliche Orientierung statt. Die vielen Anregungen wurden - soweit möglich – berücksichtigt und das Agglomerationsprogramm daraufhin angepasst.

Mit der Eingabe des Agglomerationsprogrammes an den Bund beginnt nun ein längerer Prüf- und Beurteilungsprozess. Der Bund wird über die Qualität des Programms sowie seine Gesamtwirkung entscheiden und bei einem positiven Prüfungsergebnis die Höhe der möglichen Bundesbeiträge und die unterstützungswürdigen Massnahmen festlegen. Der abschliessende Entscheid wird gegen Ende 2018 erwartet. Die Umsetzung der für das Untere Reusstal wichtigen Projekte wird jedoch unabhängig davon bereits weitergetrieben.
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