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Erneuerung der Konzession für den Betrieb der Luftseilbahn Kohlplatz-Brüsti, Attinghausen

27. Oktober 2016
Der Regierungsrat hat der Luftseilbahn Attinghausen-Brüsti AG, Attinghausen, die Konzession zum Betrieb der Personenseilbahn Kohlplatz-Brüsti (obere Sektion der Brüstibahn) für weitere 30 Jahre erteilt. Die Luftseilbahn Kohlplatz-Brüsti wurde im Jahr 1974 als doppelspurige Pendelbahn erstellt, im 2005 umgebaut und mit einer automatischen Steuerung versehen. Die Personenseilbahn überwindet eine Höhendifferenz von 927 Metern. Die Nutzlast beträgt acht Personen oder 640 kg Material mit einer maximalen Förderleistung von 55 Personen pro Stunde. Mit der Seilbahn wird ein ganzjährig bewohntes Gebiet erschlossen, das für den Sommer- und Wintertourismus eine grosse Bedeutung hat. Die Seilbahn untersteht der Seilbahnkontrolle des Kantons Uri. Betrieb und Unterhalt haben gemäss Reglement des Seilbahnkonkordats zu erfolgen.
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