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Anpassung der Nutzungspläne und der damit verbundenen Vorschriften; Fristverlängerung
Bisher haben neun Gemeinden ihre Nutzungsplanungen und Bau- und Zonenordnungen an das neue PBG angepasst und der Regierungsrat hat dazu die Genehmigung erteilt. Die elf Gemeinden Bauen, Erstfeld, Flüelen, Göschenen, Gurtnellen, Realp, Seedorf, Sisikon, Spiringen, Unterschächen und Wassen können die bis 31. Dezember 2016 dauernde übergangsrechtliche Frist nicht einhalten. Da sie durchwegs sachliche Gründe geltend machen, hat der Regierungsrat die Frist um ein Jahr verlängert.