Inhaltsbereich

Entwurf der Verordnung über die Bereitschaftsentschädigung für Hebammen; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren

31. März 2017
Der Regierungsrat hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdiektion ermächtigt, zum Entwurf zur Verordnung über die Bereitschaftsentschädigung für Hebammen sowie der Bericht eine Vernehmlassung durchzuführen.

Am 27. Januar 2016 reichte Landrat Dr. Toni Moser, Bürglen, eine Motion zu Sicherung der ambulanten Betreuung von Frauen und Neugeborenen daheim ein. Damit wird der Regierungsrat aufgefordert, die Situation der freipraktizierenden Hebammen in Uri zu verbessern, indem eine Bereitschaftsentschädigung für die Leitung einer Hausgeburt und für die ambulante Wochenbettbetreuung wieder eingeführt wird. Der Landrat folgte der Empfehlung des Regierungsrats und erklärte die Motion am 31. August 2016 als erheblich.

Die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion hat einen Vorschlag für die künftige Ausgestaltung einer Bereitschaftsentschädigung für die Urner Hebammen ausgearbeitet. Nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen die Urner Hebammen vom Kanton bei einer Hausgeburt eine pauschale Bereitschaftsentschädigung von 400 Franken und bei einer Wochenbettbetreuung von 200 Franken erhalten. Die Vernehmlassung dauert vom 1. April 2017 bis 30. Juni 2017.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf www.ur.ch (Aktuelles, Vernehmlassungen) publiziert. Direktlink: http://www.ur.ch/de/aktuelles/vernehmlassungen/
Auf Social Media teilen