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Genehmigung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Erstfeld

11. April 2017
Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Erstfeld mit Auflagen genehmigt. Diese besteht aus den Nutzungsplänen Landschaft und Dorf. Bestandteil der Revision ist auch die vollständige Überarbeitung der Bau- und Zonenordnung (BZO).

Die geltende Nutzungsplanung der Gemeinde Erstfeld stammt aus dem Jahr 1992 und wurde seitdem in mehreren Teilrevisionen angepasst. Die Nutzungspläne und die Bau- und Zonenordnung werden gesamthaft überprüft und soweit notwendig angepasst. Die Gesamtrevision beinhaltet im Wesentlichen die Ausscheidung neuer Bauzonen im Entwicklungsschwerpunkt Breiteli-Gygen, Pfaffenmatt (Sportanlagen) und im Portalbereich des Gotthard-Basistunnels (Tunnelwassernutzung, Basis 57) sowie die Auszonungen Spätach, Engistein und Ey-Wiler und eine Teilauszonung im Gebiet Bitzi. Daneben werden aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen notwendige Änderungen im Nutzungsplan vorgenommen. Es handelt sich dabei unter anderem um die Ausscheidung der Gewässerraumzonen und der Verkehrsflächen.

Der Regierungsrat auferlegt dem Gemeinderat Erstfeld, im Rahmen einer Teilrevision des Nutzungsplans spätestens bis 31. Dezember 2018 die Gewässerraumzonen im Gebiet Waldnacht auszuscheiden. Im Sinne einer Übergangsregelung hat der Gemeinderat Erstfeld umgehend den Gewässerraum durch Ausscheidung von Baulinien gemäss dem Planungs- und Baugesetz zu sichern. Im Weiteren muss die Gemeinde Erstfeld im Rahmen der nächsten Teilrevision der Nutzungsplanung ergänzende Vorschriften zur Siedlungsökologie in die BZO aufnehmen und genügende Schutzmassnahmen für lokal bedeutende Natur- und Landschaftsschutzgebiete treffen.

Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei
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