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Teilrevision des Steuergesetzes (Steuervorlage 2018 - URTax); Vernehmlassung

2. November 2017
Der Regierungsrat eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Urner Steuergesetzes. Mit dem Projekt URTax wird kantons- und gemeindeübergreifend eine einheitliche Steuerlösung für einen effizienteren Steuervollzug eingeführt. Ziel der Steuervorlage 2018 bildet die Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri an die sich mit der Umsetzung des Projekts URTax ergebenden Neuerungen. Der Regierungsrat will sowohl das Inkasso als auch das Steuererlassverfahren optimieren und gleichzeitig die rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Behördenverkehr und für das neue Kostenverrechnungsmodell schaffen. Zusätzlich bietet diese Vorlage die Möglichkeit, zwischenzeitlich geändertes Bundesrecht zu übernehmen. Diese Revision enthält keine Steuerentlastungen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2019 vorgesehen.

Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Urner Steuergesetzes durchzuführen. Die Realisierung einer kantons- und gemeindeübergreifenden gemeinsamen Datenbasis bildet die Grundlage für die anstehenden Aufgabenverschiebungen. Für das Inkasso der direkten Bundessteuer und für die Bearbeitung der Steuererlassgesuche zeichnen sich ab 1. Januar 2019 folgende Behörden verantwortlich:
  • Die Einwohnergemeinden sollen vom Amt für Steuern das Inkasso der direkten Bundessteuer natürlicher Personen übernehmen und beziehen künftig die Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern der natürlichen Personen.
  • Das Amt für Finanzen soll vom Amt für Steuern das Inkasso der direkten Bundessteuer juristischer Personen übernehmen und bezieht künftig nebst den übrigen Steuern (Grundstückgewinn-, Erbschafts- und Schenkungssteuern) zusätzlich die Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern der juristischen Personen.
  • Das Amt für Steuern soll von den Einwohnergemeinden die Bearbeitung sämtlicher Steuererlassgesuche übernehmen und die Gleichbehandlung der gesuchstellenden Personen innerhalb des Kantons gewährleisten.

Eine weitere Neuerung betrifft den Geldfluss. Die Einnahmen aus den Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern sollen künftig auf ein gemeinsames Geldkonto fliessen. Dies ermöglicht den Steuerbehörden die Verrechnungssteuer ab 1. Januar 2019 nicht mehr in bar auszubezahlen, sondern direkt dem Steuerkonto der steuerpflichtigen Person gutzuschreiben. Zudem nutzt der Regierungsrat diese Vorlage, um die rechtlichen Grundlagen für den elektronischen Behördenverkehr und für das neue Kostenverrechnungsmodell zu schaffen. Die Einführung einer Internet-Steuererklärung und weiterer E-Government-Funktionen zählen zu den vorrangigen Zielen des Projekts URTax. Das neue Kostenverrechnungsmodell soll den Aufgabenverschiebungen und den anstehenden Investitionen angemessen Rechnung tragen. Zusammenfassend beinhaltet die Steuervorlage 2018 folgende Elemente:
  • Neuregelung der Steuerbezugsbehörden auf Reglementstufe;
  • Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Möglichkeit der Verrechnung von Steuerguthaben mit offenen Steuerrechnungen;
  • Schaffung der Rechtsgrundlagen für den elektronischen Behördenverkehr;
  • Anpassung der Rechtsgrundlagen für das neue Kostenverrechnungsmodell;
  • Nachvollzug von geändertem Bundesrecht und weitere redaktionelle Änderungen und Präzisierungen.

Mit der vorliegenden Revision ist mit keinen Steuermindererträgen zu rechnen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 31. Januar 2018. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf www.ur.ch publiziert (Aktuelles, Vernehmlassungen). Direktlink: http://www.ur.ch/de/aktuelles/vernehmlassungen/?action=showinfo&info_id=38102

Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei

Rückfragen von Medienschaffenden:
Adrian Zurfluh, Telefon +41 41 875 2030, E-Mail Adrian.Zurfluh@ur.ch
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