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23. Dezember 2014
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Nutzungsplanung und die revidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) Seelisberg genehmigt. Die gezielte Anpassung des Nutzungsplans und die Revision der BZO wurden nötig, da seit der letzten Gesamtrevision der Nutzungsplanung im Jahr 2011 neue gesetzliche Grundlagen (Planungs- und Baugesetz, Revision Gewässerschutzverordnung) in Kraft getreten sind. Die Teilrevision der Nutzungsplanung umfasst die Ausscheidung der Verkehrsflächen, die Ergänzung des Gewässerraums und der Waldgrenzen.
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