Inhaltsbereich

Wahl von Ersatzmitgliedern der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

13. Januar 2015
Gemäss dem Gesetz über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (EG/KESR) wählt der Regierungsrat die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und die Mitglieder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sowie deren Stellvertretung. Damit die KESB auch im Fall von Abwesenheiten von Behördenmitgliedern entscheidungsfähig ist, hat der Regierungsrat Martin Trancik, juristischer Mitarbeiter, und Gabriela Suppiger, Sozialarbeiterin bei den unterstützenden Diensten der KESB, als Ersatzmitglieder bestimmt. Die beiden haben ihr Amt am 1. Januar 2015 angetreten.

Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri
Auf Social Media teilen