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Änderung des Quartiergestaltungsplans „Gurtenmund“, Altdorf

10. Februar 2015
Der Regierungsrat hat eine Änderung des Quartiergestaltungsplans (QGP) "Gurtenmund" genehmigt. Das Gebiet befindet sich in der dreigeschossigen Wohnzone W3 zwischen der Bristenstrasse und der Gurtenmundstrasse. Die Änderung des QGP umfasst eine Parzelle und bezweckt den Neubau eines kompakten viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Die bestehenden Bauten werden abgebrochen.
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