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Vernehmlassung Überprüfung des bestehenden Berufsauftrags für die Lehrpersonen der Volksschule

2. März 2015
Artikel 52 des Schulgesetzes (RB 10.1111) und Artikel 40 der Schulverordnung (RB 10.1115) umschreiben die Aufgaben und Pflichten der Lehrpersonen. Basierend auf diesen Grundlagen kann der Erziehungsrat nähere Vorschriften zu den Aufgaben und Pflichten der Lehrpersonen erlassen, den so genannten Berufsauftrag (Amtsauftrag). Der bestehende Berufsauftrag (Reglement über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen an der Volksschule; RB 10.1212(Amtsauftrag)) stammt aus dem Jahre 2006.

Der Berufsauftrag ist in vielen Kantonen in Diskussion. So auch im Kanton Uri.

Mit Brief vom März 2013 stellt der Verein Lehrerinnen und Lehrer Uri (LUR) verschiedene Forderungen für das Anrechnen von spezifischen Arbeiten und Aufgaben und eine generelle Anpassung der Prozentwerte beim Amtsauftrag.

Der Erziehungsrat hat an der Sitzung vom 6. November 2013 einen Projektauftrag zur Überprüfung des bestehenden Berufsauftrags für die Lehrpersonen der Volksschule und Ausarbeitung von Vorschlägen zu dessen Anpassung beschlossen (ERB Nr. 2013-81). Zur Erarbeitung eines Berichtes setzte die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) mit Beschluss vom 14. August 2014 eine Projektgruppe ein.

Der Erziehungsrat hat nun an seiner Sitzung vom 25. Februar 2015 den Bericht der Projektgruppe für die Vernehmlassung frei gegeben.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2015.

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Orientierungsbrief an Schulleitungen und Schulpräsidien de Urner Volksschulen Download 7 Orientierungsbrief an Schulleitungen und Schulpräsidien de Urner Volksschulen
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