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Änderung des Gesundheitsgesetzes (Förderung der medizinischen Grundversorgung)

17. März 2015
Der Regierungsrat hat einen Entwurf zur Änderung des Gesundheitsgesetzes (Förderung der medizinischen Grundversorgung) für die Vernehmlassung freigegeben. Am 18. Mai 2014 nahm das Schweizer Stimmvolk den Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin") mit einem überwältigen Ja-Stimmenanteil von 88 Prozent an. Damit werden der Bund und die Kantone verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen. Zudem haben sie die Hausarztmedizin als einen wesentlichen Bestandteil dieser Grundversorgung zu anerkennen und zu fördern. Die Verfassung des Kantons Uri definiert das Gesundheitswesen als Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden.

Die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung ist auch in Uri ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen. Angesichts der demografischen Alterung und der unterschiedlichen Versorgungssituation von Ballungsräumen und ländlichen Regionen gibt es gesetzgeberischen Handlungsbedarf. So wies Uri im Jahr 2013 die geringste Ärztedichte aller Kantone auf. Bereits seit Jahren nimmt die Ärztedichte in Uri massiv ab.

Diese Entwicklungen verlangen nach Antworten und Massnahmen für die künftige Sicherstellung der flächendeckenden und bevölkerungsnahen medizinischen Versorgung. Vor diesem Hintergrund sollen mit einer Änderung des Gesundheitsgesetzes neue Instrumente im kantonalen Recht geschaffen werden. Künftig soll es dem Kanton und den Gemeinden möglich sein, via Förder- und Anreizsysteme einer Unterversorgung entgegenzuwirken bzw. die Grundversorgung zu erhalten und zu verbessern.

Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Mai 2015. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter http://www.ur.ch/de/aktuelles/vernehmlassungen/ aufgeschaltet.
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