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Rechtliche Grundlagen für die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren schaffen; Vernehmlassung

24. März 2015
Der Regierungsrat hat die Justizdirektion ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren zu einem Entwurf für die Änderung der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (rechtliche Grundlage für die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren) durchzuführen.

Die Bedeutung des elektronischen Geschäftsverkehrs nimmt seit Jahren stetig zu. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde in der Vergangenheit im Zivilrecht und in den Verfahrensordnungen des Bunds die elektronische Übermittlung der Schriftform gleichgesetzt. Damit ist es in vielen Bereichen unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ein Dokument elektronisch zu übermitteln, auch wenn der Gesetzgeber dafür die Schriftform verlangt.

Im Verfahren vor den Verwaltungsbehörden innerhalb des Kantons besteht diese Möglichkeit bisher nicht. Ist die Schriftform ausdrücklich vorgeschrieben, muss das Dokument in Papierform und mit eigenhändiger Unterschrift übermittelt werden. Mit der vorliegenden Änderung der Verordnung über die Verwaltungsrechtspflege (VRPV; RB 2.2345) soll nun auch im kantonalen Verwaltungsverfahren eine Rechtsgrundlage für die elektronische Übermittlung geschaffen werden. Ob und wie weit die elektronische Übermittlung tatsächlich eingeführt wird, können die Verwaltungsbehörden bzw. die einzelnen Gemeinwesen selbst entscheiden. Überdies regelt die Vorlage auch die Voraussetzungen, damit die elektronische Übermittlung der schriftlichen gleichgestellt wird. Schliesslich wird die vorliegende Verordnungsänderung genutzt, um schon länger bestehende Unklarheiten bei der Anfechtung von koordinierten Verfügungen zu beseitigen.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 15. Juni 2015. Die Unterlagen sind auf http://www.ur.ch/de/aktuelles/vernehmlassungen/ aufgeschaltet.
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