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Schwimmbadfinanzierungsgesetz; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren

3. Juli 2015
Im Februar 2015 hat der Regierungsrat die Grundkonzeption eines künftigen Spezialgesetzes für die Finanzierung des Schwimmbads Moosbad in Altdorf verabschiedet. Er hat die Volkswirtschaftsdirektion beauftragt, basierend auf dem Grobkonzept eine spezialgesetzliche Vorlage für das Schwimmbad auszuarbeiten. Dabei hat er auch einer Projektorganisation zugestimmt, die eine Mitwirkung der Gemeinden und der Schwimmbadgenossenschaft Altdorf (SGA) bei der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage vorsieht.

Der Regierungsrat hat einen inzwischen von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Entwurf des Gesetzes für die finanzielle Unterstützung des Schwimmbads Altdorf (Schwimmbadfinanzierungsgesetz) sowie einen Bericht dazu genehmigt und für die Vernehmlassung freigegeben.

In der Vernehmlassung wird insbesondere zu klären sein, wie das Schwimmbad Altdorf in Zukunft finanziert wird. Neben einer gemischten, von Kanton und Gemeinden getragenen Finanzierung zu gleichen Teilen wird seitens einzelner Gemeindevertreter eine vollständige Übernahme der Kosten durch den Kanton gefordert. Die Vernehmlassungsunterlagen können im Internet unter http://www.ur.ch/de/aktuelles/vernehmlassungen/ heruntergeladen werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. September 2015.
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