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Schwimmbadfinanzierungsgesetz; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren
Der Regierungsrat hat einen inzwischen von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Entwurf des Gesetzes für die finanzielle Unterstützung des Schwimmbads Altdorf (Schwimmbadfinanzierungsgesetz) sowie einen Bericht dazu genehmigt und für die Vernehmlassung freigegeben.
In der Vernehmlassung wird insbesondere zu klären sein, wie das Schwimmbad Altdorf in Zukunft finanziert wird. Neben einer gemischten, von Kanton und Gemeinden getragenen Finanzierung zu gleichen Teilen wird seitens einzelner Gemeindevertreter eine vollständige Übernahme der Kosten durch den Kanton gefordert. Die Vernehmlassungsunterlagen können im Internet unter http://www.ur.ch/de/aktuelles/vernehmlassungen/ heruntergeladen werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. September 2015.