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Schwimmbadfinanzierungsgesetz; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren

1. Juli 2015
Das Schwimmbad Moosbad in Altdorf ist eine Sport- und Freizeiteinrichtung, die aus dem Kanton Uri nicht mehr wegzudenken ist. Die Urner Bevölkerung, aber auch viele auswärtige Gäste, nutzen das attraktive Angebot während des ganzen Jahres intensiv. Der Erhalt der Anlage erfordert aber laufend Investitionen in die bauliche und technische Substanz. Aus eigener Kraft kann die Schwimmbadgenossenschaft Altdorf diese Investitionen nicht finanzieren. Ein Schwimmbad wirft keinen Gewinn ab, der für entsprechende Rückstellungen verwendet werden kann. Der Regierungsrat erachtet es deshalb als eine gemeinsame Aufgabe der öffentlichen Hand, die Finanzierung der erforderlichen Investitionen ins Schwimmbad Altdorf sicherzustellen.
Für die Finanzierung durch die öffentliche Hand besteht derzeit weder eine verbindliche Regelung noch eine rechtliche Grundlage. In der Vergangenheit mussten die nötigen Investitionsmittel jeweils über separate Finanzierungsvorlagen des Kantons und der Gemeinde Altdorf beschafft werden. Diese Praxis ist ineffizient, zeitraubend und mit Risiken behaftet, da die
Kredite jedes Mal neu verhandelt und von den verschiedenen politischen Instanzen bewilligt werden müssen. Der Regierungsrat hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die künftige finanzielle Unterstützung des Schwimmbads Altdorf einmalig und dauerhaft zu regeln und dabei alle Finanzierungspartner der öffentlichen Hand - den Kanton und die Urner Gemeinden - angemessen in die Lösung miteinzubeziehen.

Diese Vernehmlassung umfasst den Gesetzesentwurf und den Bericht für das Vernehmlassungsverfahren. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. September 2015. Wir laden Sie dazu ein, Ihre Stellungnahme bis zu diesem Datum - wenn möglich in elektronischer Form - an folgende Adresse zu richten:

Volkswirtschaftsdirektion Uri,
Vernehmlassung Schwimmbadfinanzierungsgesetz
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
E-Mail: ds.vd@ur.ch

Sie erleichtern uns die Auswertung, wenn Sie sich bei der Vernehmlassungsantwort an das folgende Raster halten:

A. Allgemein

Wie beurteilen Sie den Gesetzesentwurf im Allgemeinen?
Sind die Bestimmungen der einzelnen Artikel klar und verständlich?

B. Spezifische Fragen

Ist für Sie die Schaffung eines Spezialgesetzes unter den genannten Voraussetzungen
nachvollziehbar?
Befürworten Sie den Grundsatz, dass sich der Kanton und die Gemeinden gemeinsam an
der Schwimmbadfinanzierung beteiligen sollen?
  • Falls ja: Befürworten Sie das Beitragsverhältnis 50% Kanton/ 50% Gemeinden?
Befürworten Sie den Grundsatz, dass nur die Finanzierung der substanzerhaltenden Investitionen
Gegenstand der Vorlage ist, nicht aber die Finanzierung von Neuinvestitionen
oder des Betriebs?
Unabhängig von Ihrer Haltung zur Vorlage: Welcher Finanzierungsvariante unter Artikel 4
geben Sie Ihren Vorzug? Variante 1 oder Variante 2?

C. Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln

Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen Herr Christian Raab, Leiter Abteilung Wirtschaft und Tourismus, christian.raab@ur.ch, Telefon 041 875 28 91, gerne zur Verfügung.

Informations- und Diskussionsveranstaltung

Die Volkswirtschaftsdirektion Uri organisiert folgende Informations- und Diskussionsveranstaltung:
Datum: Montag, 24. August 2015, 18:00 - 19:30 Uhr
Ort: Altdorf, Rathaus (Landratssaal)

Wir laden Sie gerne dazu ein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.

Zugehörige Objekte

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Begleitbrief Download 0 Begleitbrief
Vernehmlassungsbericht mit Gesetzesvorlage im Anhang Download 1 Vernehmlassungsbericht mit Gesetzesvorlage im Anhang
Liste der Vernehmlassungsadressaten Download 2 Liste der Vernehmlassungsadressaten
Auswertungsbericht Schwimmbadfinanzierungsgesetz Download 3 Auswertungsbericht Schwimmbadfinanzierungsgesetz