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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im gesamten Kantonsgebiet wird aufgehoben
- Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird im gesamten Kantonsgebiet per sofort aufgehoben.
- Im Umgang mit offenem Feuer im Freien ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten.
Grillieren im Wald und in Waldesnähe ist wieder erlaubt. Wenn immer möglich, sind die dafür eingerichteten Feuerstellen zu benutzen. Jedes Feuer muss vor dem Weggehen vollständig gelöscht werden.
Im Kanton Uri ereigneten sich während dem Feuerverbot keine grösseren Waldbrände.
Nur in wenigen Fällen mussten Verstösse gegen das Feuerverbot festgestellt werden.
Wir danken der Bevölkerung für ihr Verständnis.
Ebenso möchten wir uns bei den Behörden, den Förstern und Feuerwehrleuten bedanken, die uns bei der Umsetzung des Feuerverbotes unterstützt haben.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitsdirektion | +41 41 875 2700 | ds.sid@ur.ch |