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Kantonaler Richtplan – Öffentliche Mitwirkung zur Richtplananpassung gestartet

18. September 2015
Seit dem 1. Mai 2014 ist das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG; SR 700) in Kraft. Damit haben sich wesentliche Rahmenbedingungen für die planerischen Tätigkeiten der Gemeinden und des Kantons geändert. Ziele der Revision des RPG sind ein sorgsamer Umgang mit dem Boden, die massvolle Festlegung von Bauzonen sowie kompakte Siedlungen. Dörfer und Städte sollen nach innen weiter entwickelt werden, beispielsweise durch verdichtetes Bauen, das Schliessen von Baulücken oder die Umnutzung von Brachen. Damit sollen der Verschleiss von Kulturland eingedämmt und hohe Kosten für die Erschliessung mit Strassen, Strom und Wasser vermieden werden.

Mit der Richtplananpassung zeigt der Kanton Uri auf, wie er das revidierte RPG umsetzen will. Neben den Inhalten die sich direkt aus dem revidierten RPG ergeben, werden mit der Richtplananpassung die raumrelevanten Bestandteile des Schutz- und Nutzungskonzepts erneuerbare Energien (SNEE) und das Landschaftsschutzgebiet Winterhorn behördenverbindlich festgelegt. Zudem werden mit der Richtplananpassung die Grundlagen zur Festlegung statischer Waldgrenzen ausserhalb der Bauzonen geschaffen. Gleichzeitig hat der Regierungsrat im Zusammenhang mit der Umsetzung der Revision des RPG eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes sowie eine Änderung der kantonalen Waldverordnung in die Vernehmlassung geschickt.

Die Bevölkerung ist eingeladen, an der Richtplananpassung mitzuwirken. Die Richtplananpassung wird zum bis 13. November 2015 beim Amt für Raumentwicklung (Justizdirektion, Amt für Raumentwicklung, Rathausplatz 5, Altdorf) öffentlich aufgelegt und kann dort zu den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Richtplanunterlagen sind auch auf www.ur.ch/richtplan aufgeschaltet.

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