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Die Hochspannungsleitungen können von Attinghausen nach Altdorf verlegt werden: Die privaten Einsprachen wurden abgelehnt

2. Oktober 2015
Die Baudirektion Uri begleitet die Zusammenlegung der Hochspannungsleitungen von SBB und Swissgrid im Urner Talboden. Heute verlaufen die beiden Leitungen auf separaten Masten quer durch das Tal, was zu einer erheblichen Belastung führt. Die über 65-jährige Leitung der Swissgrid ist sanierungsbedürftig. Damit ist nach Ansicht der Baudirektion Uri der Zeitpunkt ideal, eine bessere Linienführung der Hochspannungsleitungen umzusetzen, die der geplanten künftigen Entwicklung des Urner Talbodens gerecht wird.

Leitungen werden zusammengelegt
Vorgesehen ist, dass die beiden heute unabhängigen Leitungen auf einem gemeinsamen Trasse gebündelt werden. Mit dieser Zusammenlegung können die Siedlungsgebiete der Gemeinde Attinghausen sowie diverse Gewerbegebiete (Eyschachen) massiv entlastet werden. Swissgrid und SBB begrüssen diese für den Siedlungsraum Unteres Reusstal schonende Variante ausdrücklich.

Im Februar 2013 kam das Projekt leider ins Stocken: Gegen das Plangenehmigungsgesuch wurden von zwei Privatpersonen Einsprachen eingereicht. In der vergangenen Woche hat nun das Bundesamt für Energie (BFE) den Plangenehmigungsentscheid gefällt. Die privaten Einsprachen werden vollumfänglich abgewiesen. Das Anliegen der Gemeinde Attinghausen, welche sich dafür eingesetzt hat, dass die Verlegung nicht in Etappen, sondern als Ganzes vollzogen werden soll, wurde gutgeheissen.

20 Hochspannungsmasten kommen weg
Konkret sieht das aktuelle Projekt vor, die beiden Hochspannungsleitungen zwischen Schattdorf und dem Giessenkanal auf eine Gemeinschaftsleitung zusammenzulegen, und dies auf der rechten Reussuferseite, weg vom Gemeindegebiet Attinghausen. Die neue Leitung wird entlang der Autobahn, respektive zwischen Reuss und Autobahn geführt. Dank der Zusammenlegung kann auf insgesamt 20 Hochspannungsmasten verzichtet werden. Statt der bisher 35 Masten sind neu nur noch 15 Masten notwendig.

Die Plangenehmigungsverfügung wird, sofern der Entscheid des BFE nicht ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen wird, Ende Oktober rechtskräftig und die Baufreigabe kann noch in diesem Jahr erteilt werden.

(Bild: Fotomontage der neuen Hochspannungsleitung)

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