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Reglement über den Schutz der Flachmoore auf dem Oberalppass in Andermatt; Auflageverfahren
Der Regierungsrat hat in zustimmendem Sinn Kenntnis genommen vom Reglement und dem zugehörigen Schutzzonenplan über den Schutz der Flachmoore auf dem Oberalppass in der Gemeinde Andermatt. Er hat die Justizdirektion ermächtigt, das entsprechende Auflageverfahren durchzuführen.
Das Schutzreglement und der Schutzzonenplan wurden bereits vorgängig in einer schriftlichen Vernehmlassung mit der Gemeinde Andermatt, der Korporation Ursern, dem Bundesamt für Umwelt, den Umweltverbänden, der Andermatt-Sedrun Sport AG sowie den involvierten kantonalen Fachstellen in gewissen Punkten bereinigt.