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Reglement über den Schutz der Flachmoore auf dem Oberalppass in Andermatt; Auflageverfahren

11. Dezember 2015
Auf dem Oberalppass befinden sich schutzwürdige Moorbiotope. Sie sind im Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung enthalten, womit ihnen eine nationale Schutzbedeutung zukommt. Für den Schutz und den Unterhalt der Biotope von nationaler Bedeutung sind die Kantone verantwortlich.

Der Regierungsrat hat in zustimmendem Sinn Kenntnis genommen vom Reglement und dem zugehörigen Schutzzonenplan über den Schutz der Flachmoore auf dem Oberalppass in der Gemeinde Andermatt. Er hat die Justizdirektion ermächtigt, das entsprechende Auflageverfahren durchzuführen.

Das Schutzreglement und der Schutzzonenplan wurden bereits vorgängig in einer schriftlichen Vernehmlassung mit der Gemeinde Andermatt, der Korporation Ursern, dem Bundesamt für Umwelt, den Umweltverbänden, der Andermatt-Sedrun Sport AG sowie den involvierten kantonalen Fachstellen in gewissen Punkten bereinigt.
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