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22. Dezember 2015
Der Regierungsrat hat im Jahr 2015 erstmals eine Frau als Vorsteherin eines Direktionssekretariats gewählt. Da die Bezeichnung "Direktionssekretärin" im allgemeinen Sprachgebrauch als Sekretärin der Direktion (miss)verstanden wird, hat der Regierungsrat beschlossen, wie der Bund und die meisten anderen Kantone ab dem Jahr 2016 die Bezeichnung "Generalsekretärin" bzw. "Generalsekretär" (GS) für die Funktion der Stabstelle zu verwenden. Die Bezeichnung "Direktionssekretariat" (DS) als Organisationseinheit wird dagegen beibehalten. Dementsprechend hat der Regierungsrat per 1. Januar 2016 punktuelle redaktionelle Anpassungen im Rechtsbuch (Organisationsverordnung, Personalreglement, Organisationsreglement) vorgenommen.
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