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Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung - Erneut mehr Geld für Urner Prämienverbilligungen

15. Januar 2016
Im Kanton Uri stehen 2016 insgesamt 15,33 Mio. Franken für die individuelle Prämienverbilligung zur Verfügung. Dies sind wie letztes Jahr fast eine halbe Million Franken mehr. Die ersten Entscheide werden gegen Ende Januar 2016 verschickt.

Der Landrat bewilligt mehr Geld
Der Landrat hat für das Jahr 2016 insgesamt 15,33 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligungen genehmigt. Der Anteil des Kantons beträgt 4,5 Mio. Franken. Mit 10,83 Mio. Franken steuert der Bund den grössten Anteil bei.

Jede dritte Person hat Anspruch auf Prämienverbilligung
Wie 2015 stehen der Urner Bevölkerung aufgrund der gestiegenen Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wieder fast eine halbe Million Franken mehr zur Verfügung. Deshalb können erneut die Richtprämien für Erwachsene und junge Erwachsene angehoben werden. "Es ist uns ein Anliegen, dass nach der wiederholten Erhöhung der Krankenkassenprämien auch die Prämienverbilligung angepasst wird", sagt Gesundheitsdirektorin Barbara Bär. Mit diesen Massnahmen wird auch 2016 erwartet, dass zirka 30 Prozent der Urner Bevölkerung einen Beitrag an die Prämien der Krankenpflege-Grundversicherung erhalten werden.

Erste Entscheide gegen Ende Januar 2016
Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird, seit 2 Jahren, automatisch berechnet. Die berechtigten Personen werden anschliessend schriftlich informiert. Die ersten Prämienverbilligungsentscheide 2016 werden gegen Ende Januar 2016 durch das Amt für Gesundheit verschickt und die Krankenkassen darüber informiert.

Detaillierte Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Uri sind im Internet unter der Adresse www.ur.ch/praemienverbilligung erhältlich.

Urner Steuerungsgrössen für die Prämienverbilligung 2016

Richtprämie:
Erwachsene (26 Jahre und älter) Fr. 3'500.--
Junge Erwachsene (19 - 25 Jahre) Fr. 3'250.--
Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) Fr. 1'000.--

Anrechnung des steuerbaren Vermögens: 15 Prozent
Selbstbehalt des Prämienverbilligungs-Einkommens (PV-Einkommen): 10,5 Prozent

Obergrenze des mittleren PV-Einkommens*: Fr. 80'000.--

* Bis und mit diesem PV-Einkommen werden die Prämien von Kindern um mindestens 50 Prozent verbilligt; darüber entfällt die Mindestgarantie!
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Medienauskünfte erteilt:

Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion Uri
Generalsekretär Roland Hartmann
Telefon 041 875 21 50
E-Mail roland.hartmann@ur.ch

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