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Angepasster Berufsauftrag für die Lehrpersonen der Volksschulen

15. Januar 2016
Auf den 1. August 2016 tritt das überarbeitete Reglement über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen an der Volksschule (Amtsauftrag) in Kraft. Die Lehrpersonen üben einen vielfältigen Beruf mit unterschiedlichen Tätigkeiten aus. Der berufliche Auftrag umschreibt die vier Arbeitsfelder „Unterricht und Klasse“; „Lernende“; „Schule“ und „Lehrperson“ und die zeitliche Verteilung der Arbeiten über ein Schuljahr. Der Berufsauftrag legt fest, wieviel Arbeitszeit die Lehrpersonen für die einzelnen Aufgaben in etwa aufwenden müssen. In einer Broschüre wird das Reglement konkretisiert. Sie soll den Schulbehörden, den Schulleitungen und den Lehrpersonen eine Hilfestellung zur Umsetzung des beruflichen Auftrags im schulischen Alltag bieten.

Berufsauftrag
Die Arbeit der Lehrpersonen umfasst viele verschiedene Tätigkeiten und Arbeiten. Die Haupttätigkeit umfasst Unterrichten, Fördern und Erziehen, aber auch Beraten, Begleiten und Beurteilen der Schülerinnen und Schüler. Elternarbeit, Zusammenarbeit im Team und mit Behörden, Erledigen von administrativen Arbeiten, Übernahme von zusätzlichen Aufgaben an der Schule zählen ebenso zu den Arbeiten. Lehrpersonen müssen auch ausserhalb der Unterrichtszeit im Schulhaus anwesend sein. Es ist wichtig, dass die Lehrpersonen wissen, welche Tätigkeiten und Aufgaben zu ihrem Auftrag gehören und welche nicht, aber auch, wieviel Arbeitszeit sie für die einzelnen Aufgaben in etwa aufwenden müssen. Dies wird mit dem Berufsauftrag definiert.

Die Schule steht in stetiger Entwicklung. Der Berufsauftrag muss deshalb von Zeit zu Zeit überprüft und an die aktuellen Erfordernisse der Praxis angepasst werden. Der Erziehungsrat hat gestützt auf die Arbeit einer Projektgruppe und den Vernehmlassungsantworten den bestehenden Berufsauftrag leicht angepasst. Für das Arbeitsfeld Unterricht sollen etwas mehr Zeitanteile zur Verfügung stehen. Im Gegenzug soll das Arbeitsfeld Schule leicht reduziert werden. Die einzelnen Arbeitsfelder wurden präzisiert und stichwortartig umschrieben.

Der Erziehungsrat hat an der Sitzung vom 17. Juni 2015 das überarbeitete Reglement über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen an der Volksschule (Amtsauftrag) beschlossen. Es löst das geltende Reglement über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen an der Volksschule in der Fassung vom 11. Januar 2006 ab und tritt auf den 1. August 2016 in Kraft.

Das Wichtigste in Kürze
Der Kernauftrag setzt sich aus folgenden vier Arbeitsfeldern und Zeitanteilen zusammen, die als Richtwerte zu betrachten sind:
- Arbeitsfeld „Unterricht und Klasse“ (85 Prozent).
Dazu zählen: Unterrichten, fördern und erziehen, vorbereiten, weiterentwickeln des Unterrichts, Zusammenarbeit in Unterrichtsteams, u.a.
- Arbeitsfeld „Lernende“ (5 Prozent)
Dazu zählen: Beraten, begleiten und beurteilen der Schülerinnen und Schüler, Zusammenarbeit mit Eltern, Schuldiensten und Behörden, u.a.
- Arbeitsfeld „Schule“ (5 Prozent)
Dazu zählen: Gestalten und organisieren; entwickeln und evaluieren der eigenen Schule, u.a.
- Arbeitsfeld „Lehrperson“ (5 Prozent)
Dazu zählen: Reflektieren der eigenen Tätigkeit; sich individuell weiterbilden, u.a.

Lehrpersonen müssen auch ausserhalb der Unterrichtszeit im Schulhaus anwesend sein. Der Berufsauftrag legt fest, dass diese zusätzliche Anwesenheit maximal 120 Stunden pro Jahr betragen darf.

Broschüre
Die Broschüre ist eine Hilfestellung zur Umsetzung des beruflichen Auftrags im schulischen Alltag für Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen. Im ersten Teil werden Grundlagen und verbindliche Regelungen aufgeführt. Der zweite Teil widmet sich der konkreten Umsetzung des Berufsauftrags. Es werden Hinweise gegeben für den Umgang mit zeitlichen Richtwerten, Teilzeitlich angestellten Lehrpersonen, Ressourcen für verschiedene Funktionen und Aufgaben, Handhabung von Spezialaufgaben, verpflichtende Anwesenheit im Schulhaus, Erfassen der Arbeitszeit und Zusammenarbeit in der Schule.

Download:
Reglement über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen an der Volksschule und Broschüre zum Berufsauftrag www.ur.ch (Verwaltung – Publikationen – Filter: Berufsauftrag)

Auskunft ab 09.00 Uhr:
Regierungsrat Beat Jörg, Bildungs- und Kulturdirektor; Tel. 041 875 22 55
Beat Spitzer, Vorsteher Amt für Volksschulen: Tel. 041 875 20 93

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