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Tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK) Uri, Obwalden, Nidwalden: Jahresbericht und Rechnung 2015 genehmigt

14. März 2016
Der Regierungsrat hat den Jahresbericht 2015 der Tripartiten Arbeitsmarktkommission (TAK) genehmigt. Dieser hält fest, dass sich die Zusammenarbeit der Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden nach wie vor bewährt.

Am 1. Januar 2008 trat das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) in Kraft. Wie bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen (FlaM) zum freien Personenverkehr regelte der Bund mit den Kantonen auch die Umsetzung des BGSA bezüglich der Anzahl Kontrollen, welche die Kantone vorzunehmen haben. Im Jahr 2015 führte die Vollzugsstelle der TAK in den drei Kantonen insgesamt 412 Kontrollen durch. Sie hat somit die quantitativen Vorgaben des Bunds erfüllt.

Im Bereich FlaM nahm die Vollzugsstelle der TAK 214 Kontrollen vor. Davon führten 156 Kontrollen oder 73 Prozent zu keinen Beanstandungen. In 58 Fällen bestand ein Verdacht auf einen Verstoss gegen das Entsendegesetz. Davon konnten 42 Beanstandungen im Rahmen einer Nachkontrolle oder im Verständigungsverfahren bereinigt werden. Zehn Arbeitgebende wurden mit einer Verwarnung oder einer Busse belegt und in einem Fall führte das Verständigungsverfahren nicht zu einem positiven Abschluss. Bei fünf Fällen sind die Abklärungen noch am Laufen.

Die fünf pendenten Fälle aus dem Vorjahr wurden alle erledigt. Davon mussten vier Betriebe mit einer Verwarnung oder Busse belegt werden.

Im Bereich BGSA kontrollierte die Vollzugsstelle der TAK 198 Betriebe. Dabei stellte sich bei 181 Kontrollen oder 91 Prozent kein Verdacht auf Schwarzarbeit heraus. In 17 Fällen bestand ein Verdacht auf Schwarzarbeit. Davon konnten acht Fälle durch die zuständigen Amtsstellen erledigt werden. Sieben Fälle führten zu einer Strafanzeige bzw. wurden mit einer Busse belegt. In zwei Fällen sind die Abklärungen noch am Laufen.

Die neun pendenten Fälle aus dem Vorjahr wurden abgeschlossen. In vier Fällen erfolgte eine Anzeige bzw. sprach die zuständige Behörde eine Busse aus. Fünf Fälle konnten eingestellt werden, da sich der Verdacht auf Schwarzarbeit nicht erhärtete.

Die Vollzugsstelle der TAK hat im Jahr 2015 zusätzlich für den Kanton Schwyz in beiden Vollzugsbereichen FlaM und BGSA 533 Kontrollen durchgeführt. Sie hat auch hier die Vorgabe des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) von Total 483 Kontrollen erfüllt.

Die Verwaltungsrechnung der TAK weist im Jahr 2015 für den Betrieb der Vollzugsstelle einen Gesamtaufwand von 513'820.15 Franken aus. Davon muss der Kanton Uri Kosten im Umfang von 37'598.90 Franken übernehmen. Für das Jahr 2017 rechnet die TAK mit einem Gesamtaufwand von 564'000 Franken und einem Nettoaufwand zu Lasten des Kantons Uri von 46'000 Franken.

Der Jahresbericht der TAK wird unter www.ur.ch (Suchbegriff «Tripartite Arbeitsmarktkommission») aufgeschaltet.

Im Auftrag des Regierungsrats
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