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Einführung des elektronischen Patientendossiers - der Kanton koordiniert
Das elektronische Patientendossier (EPD)
Im Sommer 2015 hat das Parlament das neue Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) verabschiedet, das nächstes Jahr in Kraft tritt. Darin werden die gesetzlichen Grundlagen für eine sichere elektronische Bearbeitung von Patientendaten geregelt. Ein elektronisches Patientendossiers enthält behandlungsrelevante Patientendaten und -dokumente, die elektronisch abgerufen werden können. Einsicht haben nur berechtigte und an der Behandlung beteiligte Gesundheitsfachpersonen, die von Patientinnen und Patienten selbst (oder z. B. durch einen beauftragten Arzt) freigegeben werden. Dabei erfüllt das elektronische Patientendossier die hohen Anforderungen des Datenschutzes.
Anschluss an eine Stammgemeinschaft
Das Bundesgesetz regelt zudem, dass die Spitäler bis 2020 und die Pflegeheime bis 2022 ein elektronisches Patientendossier anbieten müssen. Dagegen ist der Anschluss für alle ambulanten Leistungserbringer (Hausärzte, Physiotherapeuten usw.) freiwillig. Auch die Patientinnen und Patienten entscheiden selbst darüber, ob sie ein elektronisches Patientendossier eröffnen möchten. Um das elektronische Patientendossier anbieten zu können, müssen sich die Leistungserbringer in einer Stammgemeinschaft organisieren. Diese regelt die Aufnahme der Patientinnen und Patienten, die Zugriffsrechte für die Gesundheitsfachpersonen und die Protokollierung der Daten.
Die Strategie des Kantons Uri
Der Kanton Uri ist daran interessiert, dass möglichst viele Leistungserbringer und Patienten die Chancen und Möglichkeiten des elektronischen Patientendossiers nutzen. Der Regierungsrat hat im letzten Herbst entschieden, dass der Kanton Uri bei der Umsetzung des elektronischen Patientendossiers die Koordination übernimmt.
Daher engagiert sich die Gesundheitsdirektion und will neben dem Kantonsspital und den Pflegeheimen auch die ambulanten Leistungserbringer und die Patientinnen und Patienten motivieren, sich am elektronischen Patientendossier anzuschliessen. Zudem könnte ein gut funktionierendes elektronisches Patientendossier ein positives Zeichen für zukünftige Urner Gesundheitsfachpersonen sein.
Weitere Informationen über das elektronische Patientendossier können unter www.ur.ch/ehealth abgerufen werden.
Medienauskünfte erteilt:
Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
Generalsekretär Roland Hartmann
Telefon 041 875 21 50
E-Mail roland.hartmann@ur.ch
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |