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Kanton Uri: Schwerverkehrskontrollen 2015 - 11‘766 Verstösse geahndet

15. März 2016
Im Kanton Uri hat die Polizei im letzten Jahr 19‘499 Schwerfahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden 11‘766 Verkehrsregelverstösse geahndet. Dies zeigt die neue Statistik der Schwerverkehrskontrollen der Kantonspolizei Uri. Hauptbeanstandungsgründe waren wie im Vorjahr Verstösse gegen die Betriebssicherheit und die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften.

Im letzten Jahr kontrollierte die Kantonspolizei Uri während rund 6‘500 Stunden den Schwerverkehr auf den Urner Strassen. Diese Kontrollen erfolgten grösstenteils im Schwerverkehrszentrum (SVZ) in Erstfeld sowie mobil auf der Strasse oder direkt in den Unternehmen. Dabei untersuchten die Mitarbeitenden 19‘499 Schwerfahrzeuge, die in der Schweiz, in der EU und in übrigen Staaten immatrikuliert sind, und stellten dabei 11‘766 Verstösse gegen die geltenden Verkehrsregeln fest. Zu beachten ist, dass pro kontrolliertes Fahrzeug mehrere Beanstandungen möglich sind und durchaus auch vorkommen. Eine Mängelquote lässt sich daher aus diesen Zahlen nicht berechnen.

Arbeits- und Ruhezeit (ARV)
Fast 8 Prozent der Beanstandungen betrafen Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen. Das Nichteinhalten der Ruhezeit sowie das Überschreiten der täglichen Lenkzeit der berufsmässigen Chauffeure war am Häufigsten zu registrieren. Einige Anzeigen gab es wegen Manipulationen am Fahrtschreiber und aufgrund Fahren ohne Fahrerkarte. 2015 wurden insgesamt drei Fremdkarten eingezogen und an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) weiter geleitet.

Betriebssicherheit und Stilllegungen / Umladungen
Wiederum viele Verstösse mussten wegen Mängeln an der Bremse (1‘123) sowie an den Reifen (1‘111) geahndet werden. Zahlreiche Mängel gab es auch in Sachen Gewicht (3‘606) sowie den Dimensionen (2‘322) zu verzeichnen, gefolgt von Tatbeständen der Ladungssicherung (196) und diversen anderen Übertretungen (134) wie Schnee und Eis, L-Schild, Geschwindigkeit, Telefonieren sowie dem Missachten von Signalen oder der S-Verordnung.

Aufgrund gravierender Mängel bei der Betriebssicherheit mussten insgesamt 2‘667 Schwerfahrzeuge stillgelegt werden. Bei 126 Schwerfahrzeugen ordnete das SVZ wegen Nichtbefolgen der Vorschriften zur Ladungssicherung und zur Lastverteilung eine Umladung an.

Bewilligungen / Lizenzen
Für gewerbsmässige Personen- und Gütertransporte ist eine Lizenz sowohl im Binnen- wie auch im grenzüberschreitenden Verkehr obligatorisch. Im 2015 musste wegen Verstössen gegen die Lizenzbestimmungen des Bundes 80 Mal dem Bundesamt für Verkehr (BAV) Meldung erstattet werden. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von fast 50 Prozent.


Fahren ohne Führerausweis
Acht Chauffeure mussten wegen Fahren ohne Führerausweis zur Anzeige gebracht werden.

Fahrfähigkeit (FiaZ / FuD / FuM)
38 Chauffeure mussten wegen Alkohol am Steuer verzeigt werden (0.10 – 0.49 ‰, 26 Fälle; 0.50 – 0.79 ‰, 7 Fälle; 0.80 ‰ u. mehr, 5 Fälle).

Gefahrengut (ADR/SDR)
Die Beförderung gefährlicher Güter richtet sich nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Dieses bildet auch die Grundlage für die schweizerische Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR). Die Kantonspolizei kontrolliert in Sachen SDR insbesondere die Tunnelvorschriften, bei welchen die Durchfahrt mit Gefahrengut teilweise oder ganz verboten ist. Im 2015 musste 10 Mal wegen Missachtung der Gefahrgutvorschriften rapportiert werden, was einer Reduktion um rund zwei Drittel entspricht.

Nacht- und Sonntagsfahrverbot
68 Beanstandungen erfolgten wegen Verstössen gegen das Nacht- und Sonntagsfahrverbot. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr 10 Prozent tiefer.

Herkunft der Schwerfahrzeuge
4 Prozent der kontrollierten Schwerfahrzeuge waren in der Schweiz immatrikuliert, 93 Prozent kamen aus EU- und 3 Prozent aus übrigen Staaten.

Betriebskontrollen
Im Kanton Uri haben zurzeit 95 Betriebe insgesamt 300 ARV-pflichtige Fahrzeuge (schwere Motorwagen zum Gütertransport, leichte und schwere Motorwagen zum gewerbsmässigen Personentransport) immatrikuliert.

2015 wurden sechs Betriebe kontrolliert; davon ein Taxiunternehmen. Zwei Betriebe mussten zur Anzeige gebracht werden.

Anhalten des Schwerverkehrs
Der Schwerverkehr musste letztes Jahr 65 Mal in Erstfeld angehalten werden. Rund die Hälfte der Kurzsperrungen auf der Gotthardachse wurde durch Unfälle oder Pannen verursacht. Witterungsbedingte Sperrungen gab es 10 Mal. Weitere Sperrungen waren u. a. auch wegen Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung nötig.

Ziel der Schwerverkehrskontrollen: Verbesserung der Sicherheit im Strassenverkehr
Die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen im Schwerverkehrszentrum sowie im Aussendienst sorgen dafür, dass zwischen dem Schienen- und Strassengüterverkehr gleich lange Spiesse geschaffen werden. Sie stellen sicher, dass die Sicherheit im Strassenverkehr verbessert wird. Dabei sollen die gesetzlichen Vorschriften für Fahrer, Fahrzeug und Ladung gemäss dem Grundsatz «Was nicht den Vorschriften entspricht, fährt nicht», noch besser durchgesetzt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen Lt Stefan Simmen, Chef SVZ, am Dienstag, 15. März 2016, telefonisch (041 874 34 10) von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr zur Verfügung.

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