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Einführung einer kantonalen Ombudsstelle

21. Juni 2016
Der Regierungsrat hat beschlossen, eine kantonale Ombudsstelle einzuführen. Die Ombusstelle dient dazu, Probleme zu erkennen, solange sie noch beherrschbar sind. Er hat das Landammannamt beauftragt, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten.

Ombudsstellen wirken als unabhängige Vermittler zwischen Bevölkerung und Behörden. Aufgrund der Gewaltentrennung können Ombudsstellen nur vermittelnd und nicht Recht sprechend tätig sein. Im Vordergrund steht dann auch nicht die «Kontrolle» der Verwaltung und der Behörden, sondern die Prüfung, ob diese nach Recht und Billigkeit verfahren. Die Ombudsperson dient als Vertrauensperson bei Problemen. Wenn sich Personen im Umgang mit Verwaltung und Behörden unrechtmässig behandelt fühlen, wissen sie oft nicht, wie sie sich wehren können. Eine neutrale Vermittlungsstelle hilft, Streitigkeiten auf tiefem Niveau aufzufangen und zu behandeln. Denn Behörden müssen im Rahmen ihrer Aufgaben immer wieder Entscheide fällen, die beim Bürger Frustration auslösen können. Selbst in den überschaubaren Verhältnissen des Kantons Uri nehmen konfliktträchtige Bürgerkontakte mit Verwaltung und Behörden tendenziell zu.

Der Regierungsrat beabsichtigt, die Ombudsstelle im Mandatsverhältnis zu bestellen. Im Rahmen der Gesetzgebung sind insbesondere Zweck und Aufgaben der Ombudsstelle, Überprüfungsbefugnis und Wirkungsbereich, Verfahren, Wahl der Ombudsperson sowie deren Rechtsstellung und Organisationsform zu regeln. Der Regierungsrat will die kantonale Ombudsstelle vorerst im Sinne eines Pilotprojekts schaffen. Nach einer drei- bis fünfjährigen Versuchsphase soll das Pilotprojekt evaluiert und das weitere Vorgehen bestimmt werden.
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