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Neusignalisation des Urner Wanderwegnetzes ist abgeschlossen
Die kantonale Wanderwegfachstelle erarbeitete gestützt auf den kantonalen Fuss- und Wanderwegplan ein die Gemeindegrenzen übergreifendes Konzept. Grundlage bildete die Norm für die Signalisation des Langsamverkehrs (SN 640 829a). Die Wegweiser wurden durch Gemeindeangestellte oder zum Teil ehrenamtlich durch den Verein Urner Wanderwege montiert. Alle Wanderwege werden von den Aufsichtsorganen periodisch begangen und alle Wegweiser gründlich kontrolliert.
Im Jahr 1998 haben die Urnerinnen und Urner in einer Volksabstimmung das neue Kantonale Fuss- und Wanderweggesetz angenommen. Das Gesetz bildet die Grundlage für die Planung, die Anlage und die Erhaltung des zusammenhängenden urnerischen Fuss- und Wanderwegnetzes. Laut dem Gesetz ist der Kanton für die Anlage, den Unterhalt und die Kennzeichnung der Hauptwanderwege und die Gemeinden für die Nebenwanderwege zuständig.
Das Wandern erfreut sich bei allen Altersgruppen der Bevölkerung und bei Touristen aus dem In- und Ausland grosser Beliebtheit. Ein attraktives, sicheres und einheitlich signalisiertes Wanderwegnetz ist nicht nur aus touristischen Überlegungen unverzichtbar. Der flächendeckenden Infrastruktur kommt auch gesundheitspolitische Bedeutung zu, denn sie liegt für jedermann quasi vor der Haustür und animiert zum Bewegen in freier Natur.
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