Inhaltsbereich

Änderung des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes und der Verordnung über die Eignungsvorausset-zungen für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

1. Juli 2016
Am 20. Juni 2014 stimmte das Bundesparlament dem revidierten Bürgerrechtsgesetz (BüG; BBl 2014 5133) zu. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 17. Juni 2016 die neue Bürgerrechtsverordnung (BüV; AS 2016 ...) verabschiedet und beschlossen, das Gesetz auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu set-zen.

Zugehörige Objekte

Name
Anhang 1 Download 0 Anhang 1
Anhang 2 Download 1 Anhang 2
Eröffnung Vernehmlassungsverfahren Download 2 Eröffnung Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassungsadressaten Download 3 Vernehmlassungsadressaten
Vernehmlassungsvorlage Download 4 Vernehmlassungsvorlage