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Die Zentralschweizer Polizeikorps teilen mit: CONTRALPI III: Gemeinsame Kontrollen der Polizei mit dem Grenzwachtkorps und der SBB Transportpolizei

21. Oktober 2016
Zentralschweiz, 21. Oktober 2016

Die Zentralschweizer Polizeikorps haben in diesem Jahr zum dritten Mal zusam-men mit der Kantonspolizei Zürich, Graubünden und Tessin sowie der Unterstützung des Grenzwachtkorps und der SBB Transportpolizei am Mittwoch und Donnerstag, 19. und 20. Oktober 2016, entlang der Nord/Süd-Hauptachsen eine koordinierte Grosskontrolle durchgeführt. Insgesamt wurden 1’536 Personen und 846 Fahrzeuge kontrolliert.

Beteiligte Organisationen
Am Mittwoch- und Donnerstagabend, 19. und 20. Oktober 2016, führten die Kantonspoli-zeien Uri, Schwyz, Zug, Luzern, Nidwalden, Zürich, Graubünden und Tessin unterstützt von Mitarbeitenden des Grenzwachtkorps und der SBB Transportpolizei entlang der Nord/Süd-Haupttransitachsen eine koordinierte Grosskontrolle (Aktion CONTRALPI) durch. Bei der mehrstündigen Aktion wurden Kontrollen auf der Axenstrasse sowie im Bahnverkehr zwischen Arth-Goldau und Bellinzona durchgeführt. Weitere Kontrollstellen wurden parallel in den Kantonen Tessin, Graubünden, Luzern, Zug und Zürich betrieben.

Das Schwergewicht der kriminal- und verkehrspolizeilichen Kontrolle lag bei der Be-kämpfung von Einbruchskriminalität, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Menschenschmuggel.

Ergebnis der Kontrolle
Die Grosskontrolle verlief ohne besondere Zwischenfälle. Es wurden insgesamt 1’536
Personen und 846 Fahrzeuge kontrolliert. Fünf Personen mussten vorläufig festgenommen werden. Eine davon war aufgrund eines Einbruchdiebstahls zur Festnahme ausgeschrieben und konnte der zuständigen Amtsstelle zugeführt werden.

Weiter konnten diverse Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mehrere Anzeigen gegen das Strassenverkehrsgesetz zur Anzeige gebracht werden. 18 kontrollierte Personen waren im Fahndungssystem RIPOL zur Aufenthaltsnachforschung aus-geschrieben. Zudem wurden mehrere Anzeigen gegen das Ausländergesetz und das Strafgesetz verzeichnet. Aufgrund von Fahrunfähigkeit musste bei zwei Personen vorläu-fig der Führerausweis entzogen werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Medienstellen der Zentralschweizer Polizeikorps und auf deren Internetseiten.
Luzerner Polizei041 248 80 11Kapo Schwyz041 819 28 19
Kapo Nidwalden041 618 44 66Kapo Uri041 875 28 28
Kapo Obwalden041 666 65 00Zuger Polizei041 728 41 25

Zugehörige Objekte

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