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Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung - 15,76 Mio. Franken für die Prämienverbilligung

13. Januar 2017
Im Kanton Uri stehen 2017 insgesamt 15,76 Mio. Franken für die individuelle Prämienverbilligung zur Verfügung. Dies sind wie letztes Jahr fast eine halbe Million Franken mehr. Die ersten Entscheide werden gegen Ende Januar 2017 verschickt.

Der Landrat bewilligt mehr Geld
Der Landrat hat für das Jahr 2016 insgesamt 15,76 Millionen Franken für die individuellen Prämienverbilligungen genehmigt. Der Anteil des Kantons beträgt wie in den letzten Jahren 4,5 Mio. Franken. Mit 11,29 Mio. Franken steuert der Bund den grössten Anteil bei.

Jede dritte Person hat Anspruch auf Prämienverbilligung
Wie 2016 stehen der Urner Bevölkerung aufgrund der gestiegenen Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wieder knapp eine halbe Million Franken mehr zur Verfügung. Deshalb können erneut die Richtprämien für Erwachsene und junge Erwachsene angehoben werden. Mit diesen Massnahmen wird auch 2017 erwartet, dass zirka 30 Prozent der Urner Bevölkerung einen Beitrag an die Prämien der Krankenpflege-Grundversicherung erhalten werden.

Erste Entscheide gegen Ende Januar 2017
Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird, seit drei Jahren, automatisch berechnet. Die berechtigten Personen werden anschliessend schriftlich informiert. Die ersten Prämienverbilligungsentscheide 2017 werden gegen Ende Januar 2017 durch das Amt für Gesundheit verschickt und die Krankenkassen darüber informiert.


Detaillierte Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Uri sind im Internet unter der Adresse www.ur.ch/praemienverbilligung erhältlich.


Urner Steuerungsgrössen für die Prämienverbilligung 2017

Richtprämie:
Erwachsene (26 Jahre und älter) Fr. 3'600.--
Junge Erwachsene (19 - 25 Jahre) Fr. 3'380.--
Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) Fr. 1'000.--

Anrechnung des steuerbaren Vermögens: 15 Prozent
Selbstbehalt des Prämienverbilligungs-Einkommens (PV-Einkommen): 10,5 Prozent

Obergrenze des mittleren PV-Einkommens*: Fr. 80'000.--

* Bis und mit diesem PV-Einkommen werden die Prämien von Kindern um mindestens 50 Prozent verbilligt; darüber entfällt die Mindestgarantie!

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Medienauskünfte erteilt:

Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion Uri
Generalsekretär Roland Hartmann
Telefon 041 875 21 50
E-Mail roland.hartmann@ur.ch

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