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Start Sanierung Altbau bwz Uri und Schadstoffsanierung

28. April 2017
Die Arbeiten für den Erweiterungsbau des bwz Uri laufen gemäss Zeitplan. Ab August dieses Jahres steht der Erweiterungsbau für den Schulbetrieb zur Verfügung. Als nächster Schritt steht nun die Sanierung des Altbaus an. Bereits am 1. Mai 2017, rechtzeitig zum Start der Frühlingsferien, beginnen die ersten Vorarbeiten für die Sanierung. Die Hauptarbeiten für die Sanierung des Altbaus werden in den Sommerferien 2017 sowie in den Sommerferien 2018 durchgeführt. Das Bauprogramm umfasst die Erneuerung der Böden in den Korridoren, eine Dach- und Fassadensanierung, die Umnutzung einzelner Schulzimmer sowie die Schaffung eines neuen Learning-Centers.

Schadstoffsanierung im Altbau
Im Rahmen der anstehenden Sanierung des Altbaus wird auch – wie standardmässig bei Gebäuden, welche vor 1990 gebaut wurden – bei den betroffenen Bauabschnitten eine Schadstoffsanierung durchgeführt. Teil dieser Schadstoffsanierung ist das Entfernen asbesthaltiger Baustoffe, welche im Altbau verwendet wurden. Es handelt sich dabei ausschliesslich um festgebundene Asbestfasern (siehe Box), von denen im normalen, gebundenen Zustand keine Gesundheitsgefährdung ausgeht. Im Rahmen der Sanierung werden diese Baustoffe entfernt. Die entsprechenden Arbeiten werden ausschliesslich während der Schulferien und durch eine spezialisierte Firma ausgeführt. Eine Gesundheitsgefährdung kann somit auch während der Sanierungsarbeiten ausgeschlossen werden.

Box: Festgebundene Asbestfasern
Bis 1990 wurde Asbest in die Schweiz importiert und verbaut. Der Werkstoff ist deshalb immer noch in vielen Gebäuden anzutreffen. Festgebundene Asbestfasern wurden bis 1990 unter anderem in Boden-, Wand- und Deckbelägen, Isolationen und Rohrleitungen sowie bei Elektroinstallationen verwendet. Solange Asbest in Baumaterialen festgebunden ist (festgebundene Asbestfasern), stellt er keine Gefahr dar. Bei Umbau-, Unterhalts- und Renovationsarbeiten besteht jedoch die Möglichkeit, dass Asbestfasern freigesetzt werden. Deshalb werden die Sanierungsarbeiten durch spezialisierte Firmen durchgeführt. Beim Einatmen von Asbestfasern besteht eine Gesundheitsgefährdung. Deshalb ist die Verwendung von Asbest in Baumaterialien in der Schweiz seit 1990 verboten.

Hinweis: Tag der offenen Tür am 2. September
Der Erweiterungsbau des bwz wird am Samstag, 2. September 2017, der Öffentlichkeit vorgestellt und offiziell dem Schulbetrieb übergeben. Nach der offiziellen Eröffnungsfeier steht der Erweiterungsbau allen Interessierten für eine Besichtigung offen.

Rückfragen von Medienschaffenden: André Deplazes, Vorsteher Amt für Hochbau, Telefon +41 41 875 2653, E-Mail andre.deplazes@ur.ch

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