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Konzession zur Nutzung von Grundwasser durch die Dätwyler Schweiz AG, Schattdorf

5. Dezember 2017
Gestützt auf das Gewässernutzungsgesetz hat der Regierungsrat einen Konzessionsvertrag zur Nutzung von Grundwasser durch die Dätwyler Schweiz AG (DAG), Schattdorf, genehmigt. Der Konzessionsvertrag beinhaltet eine maximal nutzbare Grundwassermenge von 3'700'000 Kubikmetern pro Jahr. Die DAG hat für die Produktionsanlagen und Reinräume einen erhöhten Kältebedarf. Um diesen zu decken, soll Grundwasser mit einer eigenen Grundwasserfassung genutzt werden. Mit einer hydrogeologischen Abklärung konnte nachgewiesen werden, dass mit der Grundwassernutzung keine negative Beeinträchtigung des Untergrunds hervorgerufen wird.

Im Auftrag des Regierungsrats:
Standeskanzlei Uri

Rückfragen von Medienschaffenden:
Baudirektor Roger Nager, Telefon +41 41 875 26 00, E-Mail roger.nager@ur.ch
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