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Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren

16. Januar 2018
Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Organisation der richterlichen Behörden (Gerichtsorganisationsgesetz; GOG) für das Vernehmlassungsverfahren freigegeben. In der Volksabstimmung vom 26. September 2010 wurde das GOG den neuen Bundesvorgaben zum Verfahren im Zivil-, Straf- und Jugendstrafprozess angepasst. Bewusst verzichtete die damalige Vorlage darauf, weitergehende Änderungen im GOG aufzunehmen. Mit der aktuellen Vernehmlassungsvorlage will der Regierungsrat diverse Anliegen aufgreifen.

Am 23. Mai 2017 hat der Regierungsrat beschlossen, die angekündigte Revision des GOG anzugehen. Danach erarbeitete die Justizdirektion Thesen, welche den Rahmen der GOG-Revision bilden sollen. In verschiedenen Veranstaltungen hat die Justizdirektion mit Vertretern der Gerichtsbehörden und der Anwaltschaft die Thesen einlässlich diskutiert, sodass deren Ergebnisse als gefestigte Ausgangslage für die weiteren Revisionsarbeiten dienen können.

Die Vernehmlassungsvorlage enthält die folgenden, wesentlichen Neuerungen:
  • Für das Präsidium und das Vizepräsidium beider Landgerichte und des Obergerichts sind nur Personen wählbar, die über eine abgeschlossene universitäre juristische Ausbildung verfügen.
  • Als Richterin oder Richter sind auch Personen wählbar, die nicht im Kanton Uri wohnen. Bei Amtsantritt muss das Präsidium Wohnsitz im Kanton haben.
  • Die Amtsdauer für alle richterlichen Behörden wird von vier auf sechs Jahre erstreckt.
  • Die Dienstaufsicht und die Fachaufsicht über die richterlichen Behörden werden beim Obergericht vereinigt.
  • Die Selbstverwaltung der Gerichte (Justizverwaltung) wird konsequent umgesetzt.
  • Die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft werden nicht mehr als richterliche Behörden, sondern als Verwaltungsbehörde behandelt. Demzufolge unterliegen sie der Dienst- und der Fachaufsicht des Regierungsrats.
  • Die Geschäftslast beim Landgericht Uri wird auf zwei Landgerichtspräsidien verteilt (Landgerichtspräsidium Uri I und Landgerichtspräsidium Uri II).
  • Als Gesamtgericht tagen das Obergericht und die Landgerichte in Fünferbesetzung, als Abteilung dagegen in Dreierbesetzung.

Keine grundsätzliche Änderung wird zu folgenden Kernbereichen vorgeschlagen:
  • Die Gerichtsbezirke sind weiterhin aufgeteilt in einen Gerichtsbezirk Uri und einen Gerichtsbezirk Ursern.
  • Die Volkswahl der Richterinnen und Richter bleibt bestehen. Es ist auch keine vorgeschaltete Kommission vorgesehen, die die Kandidatinnen und Kandidaten ausschreibt, prüft und mit Empfehlungen dem Volk vorschlägt.
  • Die politische Aufsicht über die Gerichte durch den Landrat bleibt unverändert.
  • Gerichtsintern übernimmt das Obergericht die Fachaufsicht und die Dienstaufsicht über die richterlichen Behörden. Ein alternatives Aufsichtsmodell (wie Justizrat und dergleichen) wird nicht vorgeschlagen.
  • Die Einzelrichterbefugnisse werden nicht ausgeweitet.
  • Der Problemkreis der «Amtsenthebung» wird in ein separates Revisionsprojekt verschoben.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf www.ur.ch (Aktuelles, Vernehmlassungen) publiziert. Die Vernehmlassung endet am 15. April 2018.

Rückfragen von Medienschaffenden:
Dr. Heidi Z’graggen, Justizdirektorin, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail Heidi.Zgraggen@ur.ch


Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri
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