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Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Seedorf genehmigt

16. Januar 2018
Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Seedorf grossteils genehmigt. Die Revision besteht aus den revidierten Nutzungsplänen und der Bau- und Zonenordnung. Die Gemeinde Seedorf wird angehalten, spätestens bis am 31. Dezember 2019 die BZO mit einer Nutzungsbeschränkung für Orte mit empfindlicher Nutzung hinsichtlich Nichtionisierender Strahlung zu ergänzen. In der Zwischenzeit hat die Gemeinde sicherzustellen, dass im bezeichneten Gebiet diesbezüglich keine neuen Nutzungen entstehen. Zudem muss die Gemeinde Seedorf bei der nächsten Teilrevision der Nutzungsplanung spezifische Schutzmassnahmen für die lokalen Schutzobjekte und die historischen Verkehrswege erlassen.

Rückfragen von Medienschaffenden:
Dr. Heidi Z’graggen, Justizdirektorin, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail Heidi.Zgraggen@ur.ch


Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri
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