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Teilrevision der Nutzungsplanung Göschenen mit der revidierten Bau- und Zonenordnung und Waldfeststellung genehmigt

13. März 2018
Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Nutzungsplanung Göschenen bestehend aus den revidierten Nutzungsplänen und der angepassten Bau- und Zonenordnung (BZO) genehmigt. Ebenso genehmigte er die Waldfeststellung entlang von landwirtschaftlichen Nutzflächen im ganzen Gemeindegebiet und entlang der Bauzonen im Gebiet «Eidgenössisch» und im Gebiet Riedmatt.

Die Gemeinde Göschenen wird zu folgenden Anpassungen angehalten:

• Im Rahmen einer Teilrevision der Nutzungsplanung, jedoch spätestens bis am 31. August 2021, sind die Wohn-, Misch- und Zentrumszonen entsprechend den Vorgaben des kantonalen Richtplans zu reduzieren.
• Bei der nächsten Teilrevision des Nutzungsplans muss die Gemeinde die Abgrenzung der Kernzonen im Hinblick auf das ISOS überprüfen.
• Ebenfalls ist der Nutzungsplan bei einer nächsten Teilrevision im Hinblick auf die Realisierung der Seilbahnanlage Göschenen-Gütsch und der definitiven Parkierungsanlage zeitgerecht zu überprüfen und anzupassen.

Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri

Rückfragen von Medienschaffenden:
Dr. Heidi Z'graggen, Justizdirektorin, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail heidi.zgraggen@ur.ch
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