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Teilrevision der Nutzungsplanung Göschenen mit der revidierten Bau- und Zonenordnung und Waldfeststellung genehmigt
Die Gemeinde Göschenen wird zu folgenden Anpassungen angehalten:
• Im Rahmen einer Teilrevision der Nutzungsplanung, jedoch spätestens bis am 31. August 2021, sind die Wohn-, Misch- und Zentrumszonen entsprechend den Vorgaben des kantonalen Richtplans zu reduzieren.
• Bei der nächsten Teilrevision des Nutzungsplans muss die Gemeinde die Abgrenzung der Kernzonen im Hinblick auf das ISOS überprüfen.
• Ebenfalls ist der Nutzungsplan bei einer nächsten Teilrevision im Hinblick auf die Realisierung der Seilbahnanlage Göschenen-Gütsch und der definitiven Parkierungsanlage zeitgerecht zu überprüfen und anzupassen.
Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri
Rückfragen von Medienschaffenden:
Dr. Heidi Z'graggen, Justizdirektorin, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail heidi.zgraggen@ur.ch