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Kanton Uri: Kontrolle des Schwerverkehrs 2016 – 10’248 Verstösse geahndet

7. März 2017
Im Kanton Uri hat die Polizei im letzten Jahr 19‘290 Schwerfahrzeuge kontrolliert. 13'254 Schwerfahrzeuge waren korrekt unterwegs. Bei 6’036 Schwerfahrzeugen wurden 10’248 Verkehrsregelverstösse geahndet. Wie im Vorjahr betrafen die meisten Verstösse die Betriebssicherheit und die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften.

Im letzten Jahr kontrollierte die Kantonspolizei Uri während rund 6‘430 Stunden den Schwerverkehr auf den Urner Strassen. Diese Kontrollen erfolgten grösstenteils im Schwerverkehrszentrum (SVZ) in Erstfeld sowie mobil auf der Strasse oder direkt in den Unternehmen. Dabei untersuchten die Mitarbeitenden 19‘290 Schwerfahrzeuge, die in der Schweiz, in der EU und in übrigen Staaten immatrikuliert sind, und stellten bei 6'036 Schwerfahrzeugen 10’248 Verstösse gegen die geltenden Verkehrsregeln fest.

Arbeits- und Ruhezeit (ARV) Beanstandungen sind rückläufig
Über 8 Prozent der Beanstandungen betrafen Verstösse gegen die ARV-Bestimmungen. Am Häufigsten war das Nichteinhalten der Ruhezeit sowie das Überschreiten der täglichen Lenkzeit der berufsmässigen Chauffeure zu registrieren. Im 2016 wurden insgesamt vier Fremdkarten eingezogen und an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) weitergeleitet.

Mehr als 9'000 Verstösse bei der Betriebssicherheit
90 Prozent der Verstösse betrafen die Betriebssicherheit. Wiederum viele Mängel gab es im Bereich der Fahrzeugtechnik (4'098). Hauptbeanstandungspunkte waren hier die Mängel bei den Bremsen (991) sowie an den Reifen (1‘136). Ein weiterer grosser Teil der Beanstandungen fiel erneut in Sachen Gewicht (2’851) sowie den Dimensionen (1’992) an, gefolgt von Tatbeständen der Ladungssicherung (158) und diversen anderen Übertretungen (133) wie Schnee und Eis, L-Schild, Geschwindigkeit, Telefonieren sowie dem Missachten von Signalen oder der S-Verordnung.

Aufgrund gravierender Mängel bei der Betriebssicherheit mussten insgesamt 2‘609 Schwerfahrzeuge stillgelegt werden. Bei 88 Schwerfahrzeugen ordnete das SVZ wegen Nichtbefolgen der Vorschriften zur Ladungssicherung und zur Lastverteilung eine Umladung an.

52 Verstösse gegen die Lizenzbestimmungen
Für gewerbsmässige Personen- und Gütertransporte ist eine Lizenz sowohl im Binnen- wie auch im grenzüberschreitenden Verkehr obligatorisch. Im 2016 musste wegen Verstössen gegen die Lizenzbestimmungen des Bundes 52 Mal dem Bundesamt für Verkehr (BAV) Meldung erstattet werden. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Abnahme von 35 Prozent.

Neun Chauffeure ohne Führerausweis
Neun Chauffeure mussten wegen Fahren ohne Führerausweis zur Anzeige gebracht werden.

26 Chauffeure mit eingeschränkter Fahrfähigkeit (FiaZ / FuD / FuM)
26 Chauffeure mussten wegen Alkohol am Steuer verzeigt werden. Die detaillierten Zahlen können aus der Tabelle entnommen werden.  

Zehn Missachtungen der Gefahrengutvorschriften
Die Beförderung gefährlicher Güter richtet sich nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Dieses bildet auch die Grundlage für die schweizerische Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR). Die Kantonspolizei kontrolliert in Sachen SDR insbesondere die Tunnelvorschriften, bei welchen die Durchfahrt mit Gefahrengut teilweise oder ganz verboten ist. Zehn Mal musste wegen Missachtung der Gefahrgutvorschriften rapportiert werden.

Nacht- und Sonntagsfahrverbot
63 Beanstandungen erfolgten wegen Verstössen gegen das Nacht- und Sonntagsfahrverbot.

Herkunft der Schwerfahrzeuge
Fast 8 Prozent der kontrollierten Schwerfahrzeuge waren in der Schweiz immatrikuliert, 92 Prozent kamen aus EU- und 0.2 Prozent aus übrigen Staaten.

Drei kontrollierte Betriebe
Im Kanton Uri sind zurzeit 95 Betriebe, welche insgesamt 300 ARV-pflichtige Fahrzeuge (schwere Motorwagen zum Gütertransport, leichte und schwere Motorwagen zum gewerbsmässigen Personentransport) immatrikuliert haben.

2016 wurden drei Betriebe kontrolliert; davon ein Taxiunternehmen. Zwei Betriebe mussten zur Anzeige gebracht werden.

Anhalten des Schwerverkehrs
Insgesamt 44 Mal musste der Schwerverkehr in Erstfeld angehalten werden. Verursacht werden etwas mehr als die Hälfte der Kurzsperrungen auf der Gotthardachse durch Unfälle oder Pannen. Witterungsbedingt kam es zu fünf Sperrungen. Weitere Sperrungen waren unter anderem auch wegen Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung nötig.


Für Rückfragen steht Ihnen Oblt Stefan Simmen, Chef SVZ, am Dienstag, 7. März 2017, telefonisch (041 874 34 10) von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr zur Verfügung.

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