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Vernehmlassung zu neuen Weisungen über das Führen von Schulbibliotheken

5. April 2013
Die geltenden Richtlinien für die Schulbibliotheken stammen aus dem Jahr 1974. Die Richtlinien regeln unter anderem die Beiträge an die Schulbibliotheken. Mit Umsetzung der NfA auf den 1. Januar 2008 entfielen aber die Beiträge des Kantons an die Schulbibliotheken. Die Richtlinien müssen angepasst werden.

Der Erziehungsrat hat die beiliegenden Weisungen über das Führen von Schulbibliotheken in einer ersten Lesung am 8. Februar 2012 beraten. Der Erziehungsrat hat das Direktionssekretariat beauftragt, bei den Schulräten und Schulleitungen eine Vernehmlassung durchzuführen.

Zugehörige Objekte

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Weisungen über das Führen von Schulbibliotheken.pdf Download 4 Weisungen über das Führen von Schulbibliotheken.pdf
Weisungen über das Führen von Schulbibliotheken Stand 27. Juni 2012.pdf Download 5 Weisungen über das Führen von Schulbibliotheken Stand 27. Juni 2012.pdf
Richtlinien für das Führen von Schulbibliotheken.pdf Download 6 Richtlinien für das Führen von Schulbibliotheken.pdf