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Änderung des Reglements über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital; öffentliche Auflage
Da die beiden Gebirgsbäche Chärstelenbach und Fellibach das national bedeutende Land-schaftsschutzgebiet Maderanertal und Fellital wesentlich mitprägen, soll deren natürliche Dynamik längerfristig, mindestens aber für 80 Jahre, ungeschmälert erhalten bleiben. Der Regierungsrat will mit einer Anpassung des Reglements über den Schutz der Region Made-ranertal und Fellital diesen längerfristigen Schutz sichern. Der Chärstelenbach wird oberhalb Lägni, der Oberlauf des Fellibachs oberhalb Bocktalstegli geschützt.
Der Regierungsrat hat die Justizdirektion beauftragt, das Auflageverfahren für den Erlass der Reglementsänderung durchzuführen. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf www.ur.ch (Aktuelles, Vernehmlassungen) aufgeschaltet. Die Vernehmlassungsfrist beginnt am 2. Mai 2014 und dauert 30 Tage.
Zugehörige Objekte
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