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Änderung des Reglements über den Schutz der Region Maderanertal und Fellital; öffentliche Auflage

2. Mai 2014
Das Kantonale Schutz- und Nutzungskonzept (SNEE) sieht im Bereich der Wasserkraft grundsätzlich vor, Gewässer mit einem hohen energiewirtschaftlichen Potenzial zu nutzen. Im Gegenzug sollen Gewässer mit einem hohen landschaftlichen oder ökologischen Wert ungenutzt bleiben, wozu im Gebiet Uri Mitte insbesondere der Chärstelenbach und der Oberlauf des Fellibachs gehören. Diesbezüglich hat der Regierungsrat am 25. Oktober 2013 Schutzmassnahmen über natürliche Gewässer zwischen Silenen und Göschenen öffentlich aufgelegt.

Da die beiden Gebirgsbäche Chärstelenbach und Fellibach das national bedeutende Land-schaftsschutzgebiet Maderanertal und Fellital wesentlich mitprägen, soll deren natürliche Dynamik längerfristig, mindestens aber für 80 Jahre, ungeschmälert erhalten bleiben. Der Regierungsrat will mit einer Anpassung des Reglements über den Schutz der Region Made-ranertal und Fellital diesen längerfristigen Schutz sichern. Der Chärstelenbach wird oberhalb Lägni, der Oberlauf des Fellibachs oberhalb Bocktalstegli geschützt.

Der Regierungsrat hat die Justizdirektion beauftragt, das Auflageverfahren für den Erlass der Reglementsänderung durchzuführen. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf www.ur.ch (Aktuelles, Vernehmlassungen) aufgeschaltet. Die Vernehmlassungsfrist beginnt am 2. Mai 2014 und dauert 30 Tage.

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