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Änderung der kantonalen Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren

1. April 2015
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt zu einer Änderung der kantonalen Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt eine umfassende Vernehmlassung durchzuführen. Die kantonale Vollziehungsverordnung führt die Gesetzgebung des Bunds über die Binnenschifffahrt auf den Gewässern des Kantons Uri näher aus und regelt dabei die Schifffahrt im Kanton Uri, soweit nicht Bundesrecht Anwendung findet. Im Vergleich zur heute geltenden Vollziehungsverordnung wurden diverse Regelungsbereiche geändert respektive ergänzt:
  • Festlegung von Rahmenbedingungen für das Drachensegeln ("Kitesurfen"). Der Bund hat das Kitesurfen auf Schweizer Gewässern liberalisiert. Damit dürfen Kitesurfer ihren Sport künftig auf allen Gewässern betreiben, ausser der Kanton erlässt ein Kitesurf-Verbot. Der Regierungsrat will das Kitesurfen aufgrund der bisher positiven Erfahrungen nicht generell verbieten, sondern auf einer gegenüber der bisherigen Zone erweiterten Fläche des Urnersees erlauben.
  • Aufnahme von Bestimmungen zur Schleppangelfischerei, welche Längsfahrten zukünftig innerhalb der inneren Uferzone gestatten.
  • Aufnahme von Bestimmungen über das Betreiben von Modellschiffen auf Gewässern.
  • Verzicht auf den Begriff "Schiffsinspektorat": Neu ist das Schiffsinspektorat als Abteilung der kantonalen Motorfahrzeugkontrolle zu führen.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 15. Juni 2015. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf www.ur.ch (Aktuelles, Vernehmlassungen) aufgeschaltet.

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