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Schafalpplanung Uri 2014 / 2015

22. März 2016
Der Kanton will die Kleinviehalter und Alpbewirtschafter zusammen mit den Korporationen Uri und Ursern beim Schutz ihrer Herden beraten und unterstützen. Die Grundlagen dafür wurden im Rahmen einer fundierten Analyse erarbeitet.

Die Kleinviehhaltung hat einen grossen Stellenwert in Uri. Eine besonders grosse Bedeutung hat die Sömmerung von Schafen, so wird jedes zwölfte in der Schweiz gesömmerte Schaf auf einer der 64 Schafalpen im Kanton Uri gehalten. Der Kanton Uri hat 2015 eine Analyse der Kleinviehalpen in Auftrag gegeben. Diese wurde durch das Büro Alpe erarbeitet. Mit dieser Schafalpplanung will der Kanton Uri insbesondere aufzeigen, wie die Strukturen der Schafalpen sind und welche Möglichkeiten sich daraus für den Schutz der Schafe gegen Übergriffe von Grossraubtiere ergeben. Die Studie macht auch Vorschläge, wie die betroffenen Kleinviehhalter sowie die Bewirtschafter und Eigentümer der Alpen bei den Veränderungsprozessen, ausgelöst durch Grossraubtiere, beraten und unterstützt werden können.

Resultate

Zirka 95 Prozent der gesömmerten Schafe im Kanton Uri werden auf Alpen gesömmert, welche im Grundeigentum der Korporation Uri oder Ursern liegen. Über 50 Prozent der gesömmerten Schafe stammen von ausserhalb des Kantons. Aufgrund der Analysen der Alpen kann die aktuell gesömmerte Anzahl Schafe im Kanton Uri auch weiterhin gesömmert werden, vorausgesetzt es werden Herdenschutzmassnahmen ergriffen. Es empfiehlt sich aber nicht auf allen Urner Kleinviehalpen einen Herdenschutz aufzubauen. Die aktuelle Auslastung auf den Schafalpen wie auch auf den Rindviehalpen im Kanton ermöglicht es – beispielsweise im Fall einer Grossraubtierattacke – nicht schützbare Schafe auf anderen Alpen zu sömmern wo ein Herdenschutz einfacher realisierbar ist.

Auf dem Gebiet der Korporation Uri sind die Bewirtschaftungsstrukturen für unmittelbare Herdenschutzmassnahmen aufgrund der Topographie, Bewirtschaftungsweise, Grösse der Alpen usw. grösstenteils noch nicht geschaffen. Anpassungen bei den Bewirtschaftungsstrukturen können – sofern möglich - auf den jeweiligen Alpen selbst oder durch Zusammenarbeit respektive Reorganisation von Alpen geschehen. Diese Anpassungen bei den Bewirtschaftungsstrukturen benötigen aber erfahrungsgemäss Zeit.

Im Korporationsgebiet Ursern sind aufgrund der Strukturen (Topografie, Bewirtschaftungsweise usw.) die Voraussetzungen für Herdenschutzmassnahmen weitgehend gegeben. Teilweise fehlen auf den Alpen in Ursern noch die geeigneten Unterkünfte für die Hirten.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Aufgrund des aktuellen und zukünftigen Gefahrenpotentials durch Grossraubtiere und angesichts der Bedeutung der Schafhaltung und Schafsömmerung im Kanton Uri empfehlen die Autoren der Schafalpplanung die Kleinviehhalter und Alpbewirtschafter weiterhin umfassend zu beraten. Die Kleinviehhalter und Bewirtschafter der Alpen sollen ihr Kleinvieh bei Bedarf mit Herdenschutzmassnahmen schützen.

Der Herdenschutz ist mit einem Mehraufwand für die betroffenen Kleinviehhalter, Bewirtschafter und Eigentümer von Alpen verbunden. Dies gilt sowohl für Anpassungen bei den Bewirtschaftungsstrukturen als auch für die Umsetzung von technischen Herdenschutzmassnahmen wie zum Beispiel Herdenschutzhunden oder Zäunen.

Es ist verständlich, dass dieser durch die Präsenz der Grossraubtiere verursachte Mehraufwand ohne entsprechende Abgeltung nicht angegangen wird. Der Kanton Uri unterstützt in Zusammenarbeit mit den beiden Korporationen die Betroffenen bei diesen Veränderungsprozessen. In einem gemeinsamen Prozess mit allen betroffenen Akteuren sollen die im Kanton Uri gehaltenen und gesömmerten Nutztiere vor Grossraubtieren geschützt werden. Die Resultate der Schafalpplanung bilden eine gute Grundlage dazu.

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