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Totalrevision der Verordnung über die Schadenwehr; Freigabe für das Vernehmlassungsverfahren

24. Mai 2016
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion beauftragt, zu einer Totalrevision der Verordnung über die Schadenwehr eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Verordnung über die Schadenwehr stammt aus dem Jahr 1995. Sie wurde seitdem mehrmals revidiert. Die Schadenwehrverordnung regelt die Abwehr und die Behebung von Schadenereignissen durch Mineralölprodukte, durch biologische, chemische oder radioaktive Stoffe, Erzeugnisse und Gegenstände.

Voraussetzung für die Betriebsbewilligung für den SBB Gotthard-Basistunnel (GBT) ist die Sicherstellung einer geeigneten Einsatzorganisation. In einem kooperativen Prozess wurde in der Folge das Interventionskonzept Nord erarbeitet, das die Aufgaben der Urner Einsatzkräfte im Bereich der Schadenwehr zugunsten der SBB festlegt. Betroffen ist insbesondere die Chemiewehr Uri, die in diesem Prozess in den Bereichen Kommando, Ausbildung, Administration und Materialverwaltung teilprofessionalisiert wurde. Vor diesem Hintergrund hat sich der Regierungsrat im Jahr 2014 beschlossen, dass Chemiewehr und Strahlenwehr auf den 1. Januar 2015 von der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion zur Sicherheitsdirektion wechselten.

Der organisatorischen Änderung folgten Umstrukturierungen innerhalb der Schadenwehrorganisationen. So wurden insbesondere die regionalen Ölwehrstützpunkte und der regionale Chemiewehrstützpunkt aufgehoben. Diese Um- und Neustrukturierungen sollen auch durch die Totalrevision der Schadenwehrverordnung abgebildet werden.

Der Entwurf für die Totalrevision der Schadenwehrverordnung ist auf www.ur.ch (Aktuelles, Vernehmlassungen) publiziert. Die Vernehmlassungsfrist endet am 15. August 2016.
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