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Bundesgericht stützt Urner Volk

24. Mai 2016
Bei der Nutzung der Wasserkraft geht die Urner Regierung in die richtige Richtung. Das bestätigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts Lausanne. Das höchste Gericht des Landes hat die Beschwerde der KW Schächenschale AG gegen die Änderung der Gewässernutzungsverordnung (GNV) «in allen Teilen als unbegründet» abgewiesen.

Damit ist die Revision der GNV rechtskräftig. Der Entscheid liegt im Sinne der Urner Bevölkerung: Am 20. August 2015 haben die Stimmberechtigten mit 67 Prozent ja zur neuen GNV gesagt. Mit der Revision wird das Verfahren zur Vergabe von Wasserkraftkonzessionen transparent und erhält klare Entscheidungskriterien. Der Entscheid des Bundesgerichts macht den Weg allgemein frei für eine effiziente Nutzung der Urner Gewässer. Damit kann auch das hängige Konzessionsverfahren zur Nutzung der Schächenschale wie eingeleitet weitergeführt werden.
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